Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 22/2024
Anfragen aus der Gemeindevertretung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/Die Linke.Offene Liste vom 16.04.2024 "Optionsverträge im Ortsteil Marbach"

1)

Bereits im März 2023 hat der Ortsbeirat Marbach gebeten, einen Optionsvertrag zur Entwicklung eines kleinen Baugebietes abzuschließen. Welche Gründe liegen vor, weshalb dies bisher nicht geschehen ist?

Auf Grund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 ist im Zuge der Entwicklung eines Neubaugebiets eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 12 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) durchzuführen, da die Gesamtkosten des Projekts (Grunderwerb, Erschließung, …) den Betrag von 500.000,00 Euro übersteigen. Hierüber wurde der Ortsbeirat Marbach bereits mit Schreiben vom 21.07.2023 informiert (sh. auch TOP 2 der Sitzung des Ortsbeirats vom 12.09.2023). Im Ortsteil Marbach gibt es grundsätzlich mehrere Alternativen für die Entwicklung eines Baugebiets, deren Geeignetheit einzeln geprüft werden muss. Über diese Vorgehensweise wurde der Ortsbeirat Marbach mit Schreiben vom 30.10.2023 informiert. In diesem Zuge wurde er außerdem um die Nennung von Bewertungskriterien gebeten, die bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden sollen (sh. auch TOP 2 der Sitzung des Ortsbeirats vom 28.11.2023 und TOP 3 der Sitzung des Ortsbeirats vom 17.01.2024). Unglücklicherweise konnte die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach auf Grund des erlittenen Cyberangriffs noch nicht fertiggestellt werden, da die hierzu benötigten Unterlagen seit Anfang Februar 2024 bis heute (Stand: 30.04.2024) nicht verfügbar sind. Es wird trotzdem weiterhin beabsichtigt, der Gemeindevertretung Petersberg die Ergebnisse zu den Beratungen zur Aufstellung des Haushalts 2025 vorzulegen (sh. auch TOP 14.3 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2023).

2)

Wann beabsichtigt die Gemeinde, dem Ortsbeirat einen Vorschlag zum Abschluss eines Optionsvertrags zum Erwerb von Bauland zu unterbreiten?

Sobald die Beschlussfassung der Gemeindevertretung über die zuvor genannte Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt ist, können die Verhandlungsgespräche mit den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern fortgeführt und der Ortsbeirat um eine Stellungnahme zum Abschluss möglicher Optionsverträge gebeten werden (sh. auch TOP 14.3 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2023)