Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 37.315.300,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 39.086.600,00 EUR
mit einem Saldo von — -1.771.300,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 9.600,00 EUR
mit einem Saldo von — -3.600,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -1.774.900,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf — -138.600,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.438.300,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.648.000,00 EUR
mit einem Saldo von — -7.209.700,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 509.700,00 EUR
mit einem Saldo von — -509.700,00 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von — -7.858.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden keine Kredite veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 10,07 Mio. EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1) Grundsteuer
|
| a) | für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 332 % |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 365 % |
2) Gewerbesteuer — 357 %
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Petersberg, 25.01.2024
DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Blum
1. Beigeordneter
LANDRAT — Fulda, 21. Mai 2024
DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
10.070.000,-- Euro
(in Worten: „zehn Millionen siebzigtausend Euro“)
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
2.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
200.000,-- Euro
(in Worten: „zweihunderttausend Euro“)
In Vertretung
S i e g e l
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom
31. Mai 2024 bis 10. Juni 2024
während der Dienststunden in den Verwaltungsräumen „Am Rathausplatz 1“, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Iryna Erb unter 0661/6206-25 oder i.erb@petersberg.de.
Dienststunden:
Montag - Freitag — 08.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich — 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich — 14.00 - 18.00 Uhr
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus-Gemeindefinanzen einzusehen.
Petersberg, den 29. Mai 2024
DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Brandes
Bürgermeisterin