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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  37.315.300,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  39.086.600,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -1.771.300,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.000,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  9.600,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -3.600,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  -1.774.900,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  —  -138.600,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.438.300,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  9.648.000,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -7.209.700,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  509.700,00 EUR

mit einem Saldo von  —  -509.700,00 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von  —  -7.858.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden keine Kredite veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 10,07 Mio. EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer

a)

für landwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

365 %

2) Gewerbesteuer  —  357 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Petersberg, 25.01.2024

DER GEMEINDEVORSTAND

gez. Blum

1. Beigeordneter

LANDRAT  —  Fulda, 21. Mai 2024

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

G e n e h m i g u n g

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

10.070.000,-- Euro

(in Worten: „zehn Millionen siebzigtausend Euro“)

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

2.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) und § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Petersberg“ im Betriebszweig „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

200.000,-- Euro

(in Worten: „zweihunderttausend Euro“)

In Vertretung

S i e g e l

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Petersberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom

31. Mai 2024 bis 10. Juni 2024

während der Dienststunden in den Verwaltungsräumen „Am Rathausplatz 1“, 36100 Petersberg im Zimmer 1.14 der Fachbereichsleitung der Finanzen zu jedermanns Einsicht aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Iryna Erb unter 0661/6206-25 oder i.erb@petersberg.de.

Dienststunden:

Montag - Freitag  —  08.00 - 12.00 Uhr

Montag zusätzlich  —  13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch zusätzlich  —  14.00 - 18.00 Uhr

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.petersberg.de in der Rubrik Rathaus-Gemeindefinanzen einzusehen.

Petersberg, den 29. Mai 2024

DER GEMEINDEVORSTAND

gez. Brandes

Bürgermeisterin