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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 22/2025
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Christian Bug/CDU-Fraktion vom 20.03.25 "Unterbringung der Kinder des Kindergartens Margretenhaun während des Neubaus"

1)

Bei welchen der vorgestellten Varianten (Container Margretenhaun, Kindergarten Marbach, Hutweide Petersberg) gibt es schriftliche Vorverträge mit Eigentümern der Flächen/Gebäude?

Im Falle der Hutweide ist die Gemeinde Petersberg Eigentümer. Ein (Vor-)Vertrag ist hier nicht nötig. Für die Standorte Margretenhaun und Marbach gibt es sowohl schriftliche als auch mündliche Vereinbarungen mit den Eigentümern.

2)

a)

Wie hoch ist die Anzahl der Kinder im Kindergarten tatsächlich?

Im April 2025 werden 58 Kinder betreut. Davon stammen 13 aus der Gemeinde Dipperz, 19 aus der Gemeinde Hofbieber und 26 aus der Gemeinde Petersberg. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 liegen bislang 63 Anmeldungen vor.

b)

Wie sehen die Kosten und Planung nach Anpassung an die tatsächliche Anzahl der Kinder aus?

Es ist nicht vorgesehen, Kosten und Planung anzupassen, da der Betriebsvertrag eine Betreuung für bis zu 75 Kinder vorsieht und aktuell kein Aufnahmestopp verhängt worden ist. Unabhängig davon sind konstant mehr als 50 Kinder in der Betreuung, sodass stets von drei Gruppen ausgegangen werden muss.

3)

a)

Wurden konkrete schriftliche Angebote für einen Shuttleservice eingeholt?

Ja.

b)

Wenn ja, welche, mit welchen Kosten?

Siehe Antwort c).

c)

Wie würde ein solcher Service aussehen, mit welchem Begleitpersonal und welchen Fahrzeugen?

Es wurden verschiedene Betriebe aus der Region gebeten, ein Angebot einzureichen. Letztlich wurden zwei Angebote abgegeben:

  1. ein großer Reisebus (50 Plätze), der um 8:30 Uhr in Margretenhaun abfährt und um 14:50 Uhr in Marbach zurückfährt. Die Kosten betragen hierfür für zwei Jahre rund 80.000 €.
  2. ein kleinerer Bus (bis zu 18 Plätze), der sowohl um 7:30 als auch in 8:30 Uhr in Margretenhaun abfährt und um 12:30 sowie 16:00 Uhr von Marbach zurück. Die Kosten betragen hierfür zwei Jahre rund 225.000 €.

Es wird zudem geprüft, inwiefern die Gemeinde Hofbieber ihren bereits jetzt vorhanden Kindergarten-Shuttle auf Marbach ausweiten kann. Die Gespräche hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

d)

Gibt es die Möglichkeit eines morgendlichen Sammelpunktes für Eltern, für die der Shuttlebus zu spät fährt (Turnhalle Grundschule 0.Ä.)?

Das ist nicht vorgesehen, da eine längere Betreuung vor der Busabholung neben den Räumlichkeiten auch andere Bedarfe, z.B. an Personal, mit sich bringen würde.

4)

Da eine vierte Variante (Teilbetreuung der Kinder in Dipperz) vorgestellt wurde, wüssten wir gerne, wie die Kosten wären, wenn die nicht in Dipperz betreuten Kinder statt in einem Container untergebracht zu werden in der Dreschhalle (Vorteile: kurzer Fahrweg, festes Gebäude, Spielplatz...) untergebracht würden.

a)

Welche Kosten wären für den Umbau einzuplanen?

Um Kosten für einen Umbau ermitteln zu können, musste erst einmal geprüft werden, ob das vorhandene Gebäude für eine zweigruppige Nutzung geeignet ist. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Fachaufsicht des Landkreises.

Zunächst ist festzuhalten, dass an Räumlichkeiten für eine 2-jährige Auslagerung von Kita-Gruppen andere Anforderungen gestellt werden als bei einer kurzfristigen, wenige Wochen oder Monate andauernden Auslagerung. Ab einer geplanten Auslagerungsdauer von über 9 Monaten muss ein formelles Betriebserlaubnisverfahren durchlaufen werden.

Mit Blick auf den Grundriss kann Folgendes mitgeteilt werden:

Das DGH Böckels ist von seiner Raumstruktur her nur sehr bedingt für eine Kita-Betreuung geeignet, da es u.a. keinen zentralen Flurbereich gibt, der alle größeren Räume separat erschließt. Auch die weiteren erforderlichen Nutzungsflächen sind sehr beengt bzw. nicht vorhanden. Hier müsste ggf. planerisch geschaut werden, ob die Raumstruktur vorübergehend verändert werden kann - auch unter Einbeziehung eines möglichen pädagogischen Nutzungskonzepts des Hauses und der pädagogischen Fachkräfte.

Für eine zweigruppige Nutzung bestehen folgende Anforderungen:

  • Sanitärräume: Vorgabe nach VDI 6000 - zwei Toiletten je 10 Kinder (Kinderhöhe), weiterhin 1 Waschbecken je 6 Kinder (Kinderhöhe), außerdem ein Wickelplatz, ggf. mit Handwaschmöglichkeit für das Personal, Platz für Zahnbürsten, Wechselwäsche, ggf. Handtücher; zusätzlich Personal-WC - alles in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Die Empfehlung zur Größe der Sanitärräume liegt bei mindestens 15 qm pro Gruppe. Dies ist hier mit nur 4 Toiletten und sehr beengten Räumen nicht gegeben.

  • Zwei Gruppenräume à mindestens 50 qm: Raumnutzungskonzept erforderlich - Wie können die vorhandenen Räume genutzt werden? Ggf. vorübergehende Änderung der Raumstruktur? Wie wird mit dem Umstand umgegangen, dass nicht alle Räume durch einen zentralen Flur erreichbar sind, sondern jeweils andere Räume durchquert werden müssen?

  • Zusätzliche Räumlichkeiten: Möglichkeiten für Ruhe/ ggf. Schlafen und Differenzierung schaffen - wie und wo kann das hier gelingen?

  • Garderobenfläche für 50 Kinder

  • Bewegungsraum mit mind. 70 qm

  • Außengelände mit ca. 15 qm Fläche pro Kind

  • Büro, Personalraum, ggf. Raum für Elterngespräche

  • Lärmschutz, Klemmschutz

  • Weiterhin Einbeziehung aller erforderlichen Fachdienste, u.a. Gesundheitsamt (Hygiene/ Lebensmittelüberwachung), Brandschutz, Unfallkasse

Weiterhin ist festzuhalten, dass die Räumlichkeiten des DGH Böckels während der gesamten Nutzungsdauer von zwei Jahren ausschließlich durch die Kita Margretenhaun genutzt werden könnten. Eine Nutzung der Räume (auch außerhalb der Kita-Öffnungszeiten) durch andere örtliche Gruppierungen würde von der Fachaufsicht nicht mitgetragen werden.

Aufgrund der vorhandenen Flächengrößen und des Flächenzuschnitts ist es schwierig, eine akzeptable Umplanung zu erstellen. Es sind in jedem Fall größere Umbauarbeiten durchzuführen (Einbau von Trockenbauwänden, Türen usw.) und mindestens zwei Sanitärcontainer und vier Container für einen Mehrzweckraum im Außenbereich aufzustellen. Für das Außengelände, die Spielfläche der Kinder, würde die gesamte Fläche hinter dem Gebäude benötigt werden (sowohl Rasen- als auch Pflasterfläche), sodass die Container vor dem Gebäude aufgebaut werden müssten. Dies schränkt wiederum die Anzahl der Stellplätze ein.

Des Weiteren wären ein Baugenehmigungsverfahren, öffentliche Ausschreibungen usw. erforderlich, die die eigentliche Bauzeit des neuen Kindergartens nach hinten schieben würden.

Um verlässliche Umbaukosten ermitteln zu können, müsste eine kostenpflichtige Planung erstellt werden, die alle Bedingungen für eine zweigruppige Nutzung erfüllt. Da diese Variante insgesamt gesehen mit der Verlegung einer Gruppe nach Dipperz und schwieriger Umsetzung für zwei Gruppen in Böckels nur eine nachrangige Alternative bedeutet, wurde auf die Ermittlung von verlässlichen Kosten verzichtet.

b)

Welche Funktionscontainer würden zusätzlich benötigt und wie hoch wären die Kosten dafür?

Siehe Antwort zu 4. a)