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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Petersberg, Almendorf,Marbach, Margretenhaun, Steinau und Steinhaus

auf den Friedhöfen der Gemeinde Petersberg, Almendorf, Marbach, Margretenhaun, Steinau und Steinhaus

Jährliche Überprüfung der Standsicherheit durch die Friedhofsverwaltung

Weil die Grabmale und -anlagen der Witterung und anderen Entwicklungen ausgesetzt sind und die Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Überprüfung der Standsicherheit des Grabmals in regelmäßigen Abständen nach der Frostperiode durch Fachkundige auszuführen. Gerade nach den kalten Wintertagen drohen die schweren Grabsteine schnell auf dem aufgeweichten Boden zu kippen.

Die Gemeinde Petersberg wird die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Standfestigkeitsprüfung der Grabmale und -anlagen voraussichtlich Mitte Juni 2023 durchführen.

Die Standsicherheitsprüfung wird auch in diesem Jahr mit Hilfe eines Grabstein-Kipptesters durchgeführt werden. Die Prüfung dauert damit etwa 15 Sekunden. Wenn der Grabstein einem Druck von 30 Kilo standhält (wird vom Gerät angezeigt) steht der Grabstein sicher.

Eine Einstufung in „nicht standsicher“ erfolgt bei allen Grabmalen, die bei Aufbringen der Prüflast deutliche Einschränkungen in der Standsicherheit aufweisen. Eine Gefährdung von Friedhofsbesucherinnen und -besuchern bzw. Bediensteten kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Grabmale werden mit folgendem Aufkleber versehen:

Umlegung und Sichern von Gräbern

Wenn von einem Grabdenkmal eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und eine Sicherung nicht möglich ist, werden Grabdenkmäler umgelegt.

Die Sicherung von Grabdenkmälern sollte Vorrang vor dem Umlegen haben, da beim Umlegen eine Beschädigung der Grabmalanlage nicht ausgeschlossen werden kann.

Bei umsturzgefährdeten Grabmalen erfolgt eine Sicherung durch Pflöcke und Seile.

Formen der Sicherung sind in den folgenden Bildern dargestellt:

Die Sorge- bzw. Verfügungsberechtigten der Grabmale und -anlagen, auf denen ein Aufkleber angebracht wurde bzw. deren Grabmale gesichert bzw. umgelegt wurden, werden dann in den darauffolgenden Tagen benachrichtigt. Eine Behebung der Mängel bzw. der Schäden ist durch fachkundiges Personal durchzuführen.

Hinweis:

Die Inhaberinnen und Inhaber sowie Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind ebenfalls verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal, nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußere Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen und Inhaber sowie Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Ihre Friedhofsverwaltung