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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 28/2025
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff/CDU-Fraktion vom 10.05.2025: „Baugebiet Hutweide“

1.

Wie weit ist die Erschließung des Neubaugebietes Hutweide?

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 59, OT Petersberg „Hutweide“ wurde am 17.12.2015 erstmalig durch die Gemeindevertretung beschlossen. Im Anschluss an diesen Grundsatzbeschluss erfolgten verschiedene Planungen und Überarbeitungen des Bebauungsplanes, da es zahlreiche Herausforderungen gab. In ihrer Sitzung am 20.07.2023 (TOP 3.4 und TOP 3.5) konnte die Gemeindevertretung final einen Satzungsbeschluss fassen. Daraufhin konnte das Bauleitplanverfahren im Anschluss an die notwendige Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersberg mit der öffentlichen Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 59.2, OT Petersberg am 04.10.2023 abgeschlossen werden.

Im nächsten Schritt zur Entwicklung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg erfolgten die konkreten Planungen zum Bau der Erschließungsanlagen. Zur Fertigstellung der Planunterlagen wurde Hessen Mobil Fulda im Herbst 2024 der Entwurf der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Landesstraße 3174 zur weiteren Abstimmung vorgelegt.

Während der Abstimmungsgespräche wurden wir von Hessen Mobil Fulda erstmals mit deren Einschätzung konfrontiert, dass die vorgelegte Planung straßenverkehrsrechtlich nicht umgesetzt werden könne, da hierdurch kein Ortsdurchfahrtscharakter geschaffen werde und somit die vorgesehene Festsetzung der Ortsdurchfahrt für den im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Streckenabschnitt der L 3174 nicht rechtmäßig sei. Zuvor hatte keine im Bauleitplanverfahren beteiligte Behörde im Rahmen der Beteiligung nach § 4 BauGB eine Stellungnahme mit einem entsprechenden Hinweis abgegeben.

Zur rechtlichen Prüfung des Sachverhalts wurden im November 2024 weitere Stellungnahmen bei Hessen Mobil Fulda, der Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda und dem Regionalen Verkehrsdienst Fulda eingeholt. Diese bestätigten die Aussage, dass zur Annahme einer geschlossenen Ortschaft und folglich auch zur Aufstellung von Ortstafeln weitere Anforderungen bestehen, die von der vorgelegten Planung nicht erfüllt würden.

Dieses Prüfungsergebnis hat weitreichende Folgen für die Entwicklung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg. Hieraus folgt nämlich, dass der Streckenabschnitt der L 3174 nicht rechtmäßig von der Verkehrsbehörde der Gemeinde Petersberg als Ortsdurchfahrt angeordnet werden kann, sodass der Abschnitt weiterhin außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit unverändert 70 km/h betragen wird.

Das bedeutet, dass der Bebauungsplan überarbeitet werden muss, da die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Annahme erfolgten, dass die Innerörtlichkeit hergestellt und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der L 3174 erreicht werden kann. Dies ist jedoch nicht möglich, sodass u. a. entlang der Landesstraße die Bauverbotszone nach § 23 Absatz 1 Hessisches Straßengesetz (HStrG) berücksichtigt und die Auswirkungen durch die von der L 3174 ausgehenden Verkehrsemissionen neu beurteilt werden müssen (§ 9 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).

Die auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 59.2, OT Petersberg erstellte Erschließungsplanung lässt sich jedenfalls nicht umsetzen.

2.

Wann ist mit der Erschließungslösung von der Landesstraße 3174 in Form des geplanten Kreisverkehrsplatzes zu rechnen?

Auf Grund der zur Entwicklung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg notwendigen Änderung des Bebauungsplans Nr. 59.2, OT Petersberg kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Anbindung an die L 3174 hergestellt werden kann.

3.

Wann können interessierte Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, sich auf ein Grundstück bewerben zu können?

Auf Grund der zur Entwicklung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg notwendigen Änderung des Bebauungsplans Nr. 59.2, OT Petersberg kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die Wohnbaugrundstücke zum Kauf angeboten werden können.