Warum wurden vor Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Bekanntgabe des einzigen wirtschaftlich zu erschließendem Grundstück, kein Vorvertrag mit dem Eigentümer geschlossen der die Verkaufsabsicht oder ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde absichert?
Die Gemeindevertretung Petersberg hat im Jahr 2023 beschlossen, dass die Wertgrenze für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach § 12 GemHVO auf 500.000,00 Euro festgesetzt wird.
Ab diesem Betrag trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel auf Grundlage einer vorzulegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung, sofern es mindestens zwei sinnvolle Alternativen gibt.
Daraus folgt, dass für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Entwicklung eines Baugebiets in der Regel eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen ist, da es, zumindest zu Beginn der Überlegungen, grundsätzlich mehrere sinnvolle Alternativen gibt und die Gesamtsumme der Investitionen über 500.000,00 Euro liegt.
Sollte sich im Zuge der Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen, dass es nur eine mögliche Alternative gibt, ist dies gegenüber der Gemeindevertretung zu begründen, damit die Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden können.
Zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach wurde das nun notwendige Verfahren zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit erstmalig durchgeführt, damit die notwendigen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden konnten.
Zu Beginn des Verfahrens stellten sich eine Vielzahl von Fragen auf, für die auch zwei Jahre später noch keine zufriedenstellenden Antworten vorliegen:
Wann ist die Entwicklung eines Neubaugebiets wirtschaftlich?
Wie kann diese Wirtschaftlichkeit ermittelt und quantifiziert werden?
Nach welchen Kriterien und mit welcher Gewichtung sollte eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen?
Wie kann die Geeignetheit der Flächen ohne die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens bewertet werden?
Wie können die Kosten für die Erschließung eines Neubaugebiets ohne die Ergebnisse des Bauleitplanverfahrens und der Erschließungsplanung bewertet werden?
Wie kann die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ohne Offenlegung des gemeindlichen Vorhabens abgefragt werden?
Wie können die gemeindlichen Gremien eingebunden werden ohne Erwartungen auszulösen, da sowohl die Grunderwerbsverhandlungen als auch das Bauleitplanverfahren noch scheitern können?
Die Verwaltung hat den politischen Beschluss konsequent und vollständig unter Beteiligung der gemeindlichen Gremien, insbesondere des Ortsbeirats Marbach, umgesetzt. Die erfolgreiche Durchführung der in der Mitteilungsvorlage zur Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach (Sitzung der Gemeindevertretung Petersberg vom 19.09.2024, TOP 4.8) beschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnung ermöglicht es nun, das Verfahren auf Grundlage der praktischen Erfahrungen weiterentwickeln und optimieren. Die Verwaltung wird für zukünftige Vorhaben zeitnah einen optimierten Vorschlag an die politischen Gremien unterbreiten.
Losgelöst von der Frage des Verfahrens und Vorgehens ist festzustellen, dass bislang noch keine abschließende Klärung bezüglich des Grundstücks Gemarkung Marbach, Flur 7, Flurstück 48 / 2 erfolgen konnte. Grundsätzlich wäre es vorteilhaft, frühzeitig eine vertragliche Vereinbarung zum Kauf eines Grundstücks zu erzielen. Jedoch bleibt offen, ob zu einem anderen Zeitpunkt eine andere Ausgangssituation möglich gewesen wäre. Zudem war es sachgerecht, zunächst die Reaktion der Gemeindevertretung zum Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung abzuwarten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach wurden im Übrigen ausschließlich mit den gemeindlichen Gremien geteilt. Eine darüber hinausgehende öffentliche Bekanntgabe erfolgte unsererseits nicht. Sowohl die Gemeindevertretung als auch der Ortsbeirat Marbach wurden unmissverständlich darüber informiert, dass die Verhandlungsgespräche noch geführt werden müssen.