Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Die neue Wiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Petersberg, Flur 6, das Flurstück 58/6 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung und Neuordnung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes „Breitunger Straße 2-4“ im Bereich des unmittelbar östlich der Landesstraße L 3174 gelegenen Grundstückes geschaffen werden. Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 ist die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im südlichen Teilbereich sowie eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO im nördlichen Teilbereich des Plangebietes.
Da der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Offenlegung geändert wurde, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlegung des geänderten Entwurfs durchgeführt. Die Änderung umfasst insbesondere die Anpassung der bislang vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des geplanten Gewerbegebietes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung sowie eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Verträglichkeitsgutachten bezüglich der geplanten Einzelhandelsnutzung liegen in der Zeit von
Donnerstag, dem 27.07.2023
bis einschließlich Donnerstag, dem 31.08.2023
während der folgenden Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, öffentlich aus:
Montag bis Freitag von — 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzlich von — 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich von — 14:00 bis 18.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Petersberg, den 19.07.2023
Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33