1. Warum wurde von der vereinbarten Beschilderung (Durchfahrt für KFZ verboten / Landwirtschaftlicher Verkehr frei / Rücksicht macht Wege breit) abgewichen?
Der Ausbau von Radwegen in der Gemeinde Petersberg wird finanziell gefördert, in der Regel ist einer der Hauptfördergeber das Land Hessen. Dieser Fördergeber hatte ursprünglich vorgesehen, dass der Ausbau nur dann bezuschusst wird, wenn fertiggestellte Radwege mit dem Zeichen 240 StVO gekennzeichnet werden. Dies hätte zur Folge, dass Radfahrer und Fußgänger als Vorfahrtberechtigte gelten, was wiederum den landwirtschaftlichen Verkehr benachteiligt. Die Gemeinde Petersberg konnte deswegen beim Fördergeber erreichen, dass das Zeichen 240 nicht mehr zwangsläufig aufgestellt werden muss. Nach einem Termin mit den Ortslandwirten im März 2022 wurde vereinbart, dass stattdessen Zeichen 260 StVO in Kombination mit „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Radverkehr frei“ genutzt wird.
Das Foto in der Anfrage der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff zeigt den neuen Radweg in Böckels. Dort war nicht die Gemeinde Petersberg, sondern Hessen Mobil bauausführend und somit auch für die Beschilderung verantwortlich.
2. Ist es möglich, die Beschilderung im gesamten Gemeindegebiet auf diese Gesichtspunkte zu überprüfen und zu berichtigen, um Konflikte zu vermeiden?
2.1. Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Wir werden diejenigen Radwege, bei denen die Gemeinde Petersberg nicht bauausführend war, zeitnah überprüfen.