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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren im Gemeindevorstand Petersberg

Herr Steven Hoppe hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2022, eingegangen am 21. Dezember 2022, seinen Verzicht auf sein Mandat im Gemeindevorstand erklärt.

Die verbliebenen Wahlberechtigten des gemeinsamen Wahlvorschlags von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 29. April 2021 haben durch einfachen Mehrheitsbeschluss die Reihenfolge der Nachrücker/innen dahingehend neu festgelegt, dass Herr Sebastian Leitsch, Stiffoler Weg 9A, 36100 Petersberg, in den Gemeindevorstand nachrückt.

Gemäß § 55 Abs. 4 HGO, § 34 Abs. 1 KWG stelle ich daher fest, dass Herr Steven Hoppe als ehrenamtlicher Beigeordneter aus dem Gemeindevorstand Petersberg ausscheidet und für diesen Herr Sebastian Leitsch als ehrenamtlicher Beigeordneter in den Gemeindevorstand Petersberg nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 KWG gegeben.

Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, den 5. Januar 2023

gez. Hintze,
Vorsitzender der Gemeindevertretung Petersberg