Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Flurlage Heiligengarten - Schmittsgarten“ beschlossen. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes soll im Ortsteil Petersberg auf einer bislang unbebauten Freifläche innerhalb des geschlossenen Bebauungszusammenhanges südlich der Straße Nikolaus-von-Flüe-Weg im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage mit zugehöriger Tiefgarage und Freiflächen seitens eines privaten Vorhabenträgers eine städtebauliche Nachverdichtung ermöglicht werden.
Der Bereich des Plangebietes liegt im Geltungsbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 von 1975, jedoch entspricht das geplante Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen nicht den bislang maßgeblichen Festsetzungen. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Petersberg, Flur 9, die Flurstücke 48/7 teilweise, 50/2 und 96/15 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist in der Gemeindeverwaltung Petersberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der verkehrlichen Erschließung im Bereich des Nikolaus-von-Flüe-Weges.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine Verkehrsuntersuchung liegen in der Zeit von
Donnerstag, dem 26.01.2023 bis einschließlich Freitag, dem 03.03.2023
während der folgenden Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, öffentlich aus:
Montag bis Freitag von — 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzlich von — 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich von — 14:00 bis 18.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Petersberg, 18.01.2023
Räumlicher Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
genordet, ohne Maßstab