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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 30/2022
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Zusatzfrage des Gemeindevertreters Christian Schwiddessen vom 12.05.2022 zur Anfrage vom 09.02.2022 „Fläche zwischen Neubaugebiet Hutweide und Sportplatz Landwehr"

Warum hat der Gemeindevorstand nicht eine Änderung des Flächennutzungsplans mit Bauleitplanung auf den Weg gebracht, zumal seit dem 01.03.2018 genügend Zeit war, und der Bürgermeister in seiner Antwort ausgeführt hat, dass es erstrebenswert gewesen wäre, die Flächen zur Ausweisung eines Baugebiets zu erwerben ist?

Auf die Durchführung der Bauleitplanung wurde aus mehreren Gründen, die im Folgenden dargestellt werden, verzichtet.

Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Petersberg erneut Gespräche mit den Eigentümern geführt, mit denen zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung über den Grunderwerb zur Ausweisung des ursprünglich vorgesehenen Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg, erzielt werden konnte. Leider führten auch die nochmaligen Verhandlungen nicht zum erfolgreichen Abschluss eines Optionsvertrags, sodass die Gemeinde nicht auf alle Flächen des potentiellen Neubaugebiets hätte zugreifen können.

Bei der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne hat die Gemeinde unterschiedliche Vorgaben, insbesondere die der Regionalplanung, einzuhalten. Daraus folgt u. a., dass die Ausweisung von Bauflächen nicht unbegrenzt möglich ist. Die Beplanung von weiteren ca. 2,5 Hektar im Ortsteil Petersberg hätte, sofern sie überhaupt vom Regierungspräsidium Kassel genehmigt worden wäre, den Handlungsspielraum der Gemeinde bei der zukünftigen Siedlungsentwicklung stark eingeschränkt, zumal im Ortsteil Petersberg noch mehrere ausgewiesene Bauflächen ungenutzt sind.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung die Planungen für das Neubaugebiet „Hutweide“ in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2016 aufgegeben und im Februar 2018 in veränderter Form wieder aufgenommen. An den Grundlagen der entsprechenden Beschlüsse hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert.