1. Wann wurde die letzte Beitragskalkulation vorgenommen?
Die aktuellen Beitragssätze des Abwasser- und Wasserschaffensbeitrags bestehen seit den frühen 1990er-Jahren.
2. Wurde bereits die Beitragskalkulation für 2022 vorgenommen?
Nein.
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
/
4. Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Für die Kalkulation des Abwasser- und des Wasserschaffensbeitrags wird die Unterstützung eines Fachbüros benötigt. Hierzu wurden bereits Angebote von der Verwaltung eingeholt. Ein Auftrag wird zeitnah vergeben.
Unabhängig hiervon sind die Vorbereitungen für die Kalkulation der Schaffensbeiträge sehr aufwendig, da u. a. für das gesamte Gemeindegebiet eine Zusammenstellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten aller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens für die Ver- und Entsorgungsanlagen erstellt und die Veranlagungsfläche jedes an die Ver- bzw. Entsorgungsanlage angeschlossenen Grundstücks entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Beitragssatzung ermittelt werden muss.
Ein Zeitpunkt, zu dem die Beitragskalkulationen abgeschlossen werden können, kann daher noch nicht genannt werden.
5. Könnte es durch die Beitragskalkulation 2022 zu Nachzahlungen für Bürger oder die Gemeinde kommen?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.