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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 30/2023
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage der Gemeindevertreterin Christine Purrmann-Keil/Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2023 "Vermietung von gemeindlichen Räumen"

1.

Am 27.5.2023 hat Christa Jasinski das Turmzimmer im Propsteihaus der Gemeinde Petersberg angemietet, um einen Vortrag über die „Hohlerde-Erfahrungen“ ihres Mannes zu halten. Berichte über eine angebliche hohle Erde gehören zu den klassischen Verschwörungstheorien. Laut infosekta.ch sei Jansinski außerdem eine wichtige Person der Anastasia-Bewegung, die teils „verschwörungsideologische, rassistische und antisemitische Inhalte“ transportiert (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Anastasia-Bewegung). War der Gemeinde vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit Jasinski das Thema ihres Vortrags bekannt?

Nein, vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung war der Gemeindeverwaltung das Thema der Veranstaltung nicht bekannt. Vertragspartnerin (Mieterin) war auch nicht die o. g. genannte Person. Insofern ist bereits die Prämisse der Frage unzutreffend. Die Gemeindeverwaltung hat am 22.05.2023 erstmalig Kenntnis davon erhalten, dass die Veranstaltung im Zusammenhang mit der Anastasia-Bewegung stehen könnte. Unter demselben Datum wurde daher beim Polizeipräsidium Osthessen per E-Mail angefragt, ob Bedenken gegen die Veranstaltung bestehen und ob es Erkenntnisse gibt, die die Absage der Veranstaltung rechtfertigen. Dies war nicht der Fall.

2.

Falls ja, aus welchen Gründen hat sich die Gemeinde dafür entschieden, Jasinski einen Raum zu vermieten, um Verschwörungstheorien zu verbreiten?

Siehe Antwort zu Ziffer 1.

3.

Kann die Gemeinde grundsätzlich eine Vermietung an Personen ablehnen, die nicht im Gemeindegebiet wohnen?

Nein. Gemäß § 2 der Benutzungsordnung für das Propsteihaus und die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg werden die Einrichtungen vorrangig an örtliche Interessenten, nachrangig an ortsfremde Interessenten vergeben. Lediglich die Überlassung der Räumlichkeiten für private Familienfeiern bleibt grundsätzlich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Petersberg haben.

4.

Falls ja, welche Vergabekriterien an die Mietenden und die Veranstaltung werden für die Entscheidung angelegt?

Sie Antwort Ziff. 3.

Die Vergabe richtet sich nach § 3 der Benutzungsordnung für das Propsteihaus und die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg.

5.

Gibt es eine Handlungsrichtlinie, falls der Gemeinde auch nach Vertragsabschluss Informationen zukommen, die eine Vermietung im Vorfeld ausgeschlossen hätten, wären sie früher bekannt gewesen? Falls ja, wie sehen diese aus, falls nein, hält die Gemeinde die Einführung einer neuen Handlungsrichtlinie für sinnvoll und wie könnte diese aussehen?

Ja. Gem. § 2 der Benutzungsordnung für das Propsteihaus und die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg sind Veranstaltungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder durch die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet werden, ausgeschlossen.

Gem. § 3 Abs. 9 der Benutzungsordnung für das Propsteihaus und die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg besteht ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht, sofern nachträglich Umstände bekannt werden, die mit der Benutzungsordnung nicht vereinbar sind.

Im Übrigen wäre in solchen Fällen eine Anfechtungsmöglichkeit gemäß BGB denkbar, da sich das Nutzungsverhältnis gem. § 3 Abs. 3 der Benutzungsordnung für das Propsteihaus und die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg nach bürgerlichem Recht richtet.

Die bestehenden Regelungen werden daher als ausreichend und eine neue Handlungsrichtlinie für nicht erforderlich und demgemäß auch nicht für sinnvoll erachtet.

Im vorliegenden Fall gab es jedoch -wie unter Ziff. 1 ausgeführt- keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte, die eine Versagung oder die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gerechtfertigt hätten. Der Gemeindeverwaltung sind bis dato auch im Nachgang der Veranstaltung keine Umstände bekannt geworden, die für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprechen.