Abbildung genordet, ohne Maßstab
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB im Bereich „Untergötzenhof östlich der K 7“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Stöckels, Flur 4, das Flurstück 23/1 teilweise und somit den Bereich, der im Zuge der Planung in den Innenbereich nach § 34 BauGB miteinbezogen werden soll. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Veränderungen und Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Nebenerwerb im Bereich der Liegenschaften Untergötzenhof 3 östlich der Kreisstraße K 7 geschaffen werden. Mit der Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung sollen die für eine Bebauung und Umstrukturierung vorgesehenen und bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnenden Flächen in den sogenannten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich nach § 34 BauGB) einbezogen werden, sodass sich künftig die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und baulichen Anlagen auf Grundlage der Bestimmungen des § 34 BauGB ergibt.
Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, im Erdgeschoss-Foyer. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:
| Montag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag und Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauen@petersberg.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.
Petersberg, den 29.07.2026
Räumlicher Geltungsbereich der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Bereich „Untergötzenhof östlich der K 7“