Herr Marcus Herber hat mir gegenüber gem. § 33 Abs. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) unwiderruflich schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat in der Gemeindevertretung Petersberg verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass Herr Marcus Herber gem. § 33 Abs. 1 KWG aus der Gemeindevertretung Petersberg ausscheidet. Des Weiteren stelle ich hiermit fest, dass Herr Jason Freeman aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Kommunalwahl vom 14.03.2021 in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, d. 15.08.2025