Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 34/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zwangsvollstreckung

Amtsgericht Fulda

- Vollstreckungsgericht -

5 K 24/25

Beschluss

Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft soll am Freitag, 23.10.2026, 09.00Uhr, im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Petersberg Blatt 3259 eingetragenen Grundstücke lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses

Lfd.

Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und

Lage

Größe m²

2

Petersberg

11

64/9

Gebäude- und

Freifläche, 

Heckenstraße 16

867

Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert:

400.000,00 €

Objektbeschreibung:

Einfamilien-/Zweifamilienhaus mit Garage

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichen: 040661403015.

Nentwig
Rechtspfleger