I.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung der Gemeinde Petersberg vom 25.06.2026 stelle ich hiermit für die folgenden Versorgungsgebiete den
T r i n k w a s s e r n o t s t a n d
fest:
Petersberg, Haunedorf, Marbach, Steinau und Steinhaus
II.
Die Feststellung des Trinkwassernotstands gilt ab sofort bis zunächst zum 31.08.2026. Sie kann jedoch auch vorher jederzeit widerrufen werden. Ein etwaiger Widerruf erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Petersberg als dem gemäß Hauptsatzung bestimmten Bekanntmachungsorgan.
III.
In den genannten Versorgungsgebieten gelten somit ab sofort die Ge- und Verbote der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung der Gemeinde Petersberg vom 25.06.2026, öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Petersberg vom 08.07.2026, Jahrgang 48, Nr. 28 und einsehbar auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter Rathaus & Bürgerservice > Rathaus > Satzungen.
IV.
Die Trinkwasserbereitstellung durch Zulieferer ist aufgrund der angespannten Versorgungslage nicht mehr sichergestellt. Zudem ist der Tiefbrunnen eines Wasserlieferanten ausgefallen. Somit liegen unabwendbare Zufälle vor, die eine sofortige öffentliche Bekanntmachung des Trinkwassernotstands erforderlich machen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Trinkwassernotstands erfolgt daher gemäß § 1 Abs. 4 der oben genannten Gefahrenabwehrverordnung über die Internetseite der Gemeinde Petersberg. Sie wird jedoch unverzüglich im Amtsblatt der Gemeinde Petersberg nachgeholt.
36100 Petersberg, den 10.08.2026