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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 34/2026
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Gemeinde Petersberg stellt Trinkwassernotstand fest

Die Gemeinde Petersberg hat am 10.08.2026 den Trinkwassernotstand festgestellt. Damit wird der Gebrauch von Trinkwasser für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Betriebe eingeschränkt. Grund dafür ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit, durch die die gemeindlichen Hochbehälter an ihre Grenzen gekommen sind.

Die Trockenheit in Kombination mit Temperaturen von 30 und mehr Grad lassen die Pumpen in den Petersberger Wasserwerken seit Wochen auf Hochbetrieb laufen. Da der Niederschlag aber nach wie vor ausbleibt und auch in den kommenden Tagen kein nennenswerter Regen angekündigt ist, übersteigt der Verbrauch derzeit die Fördermenge. „Solche Verbrauchsspitzen konnten wir in der Vergangenheit einigermaßen abfangen, indem wir Wasser von anderen Versorgern zukaufen konnten“, erklärt Bürgermeisterin Claudia Brandes. Da aber nahezu alle Versorger mit dem diesjährigen Extremwetter zu kämpfen haben, seien die Zukäufe nicht dauerhaft möglich, sondern können je nach Lage eingestellt werden. Deswegen müssen dringend die Wasserverbräuche gesenkt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Gemeinde am 10.08.2026 den Trinkwassernotstand ausgerufen. Damit wird der Verbrauch von Trinkwasser erheblich eingeschränkt. So ist es unter anderem verboten, zwischen 8:00 und 20:00 Uhr die Blumen und Pflanzen im heimischen Garten zu bewässern. Rasen darf überhaupt nicht mehr bewässert werden, Pools und künstliche Teiche dürfen nicht mehr befüllt werden, das Auto nicht mehr gewaschen werden. „Dies gilt natürlich nur, sofern das Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz stammt. Wer eine gefüllte Zisterne zu Hause hat, darf sie natürlich weiterhin nutzen“, betont die Bürgermeisterin.

Die Einschränkung betrifft auch die öffentlichen Flächen: Die gemeindlichen Grünanlagen werden nicht mehr bewässert, genauso wenig die Fußballplätze. Ausnahme sind das Waidesgrundstadion und der Sportplatz Steinhaus, da es dort eigene Wasserkreisläufe gibt. Die Tennisplätze dürfen höchstens fünf Minuten pro Stunde bewässert werden. Die Brunnen an den gemeindlichen Friedhöfen sind abgestellt worden. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei privaten Gärten: Wer gießen will, darf dies maximal zweimal die Woche von 20:00 bis 08:00 Uhr erledigen und muss sein eigenes Wasser mitbringen.

Diese Regeln gelten für die Ortsteile Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haunedorf. Margretenhaun ist ausgenommen, da dort ein anderer Versorger zuständig ist.

In der Woche seit Ausrufung des Notstandes ist der Wasserverbrauch deutlich gesunken. Es wurde 12 Prozent weniger Wasser verbraucht als in den Tagen vor dem Notstand. Das bedeutet aber keine Entwarnung: Durch die hohen Temperaturen am Wochenende und den fehlenden Niederschlag sind die Hochbehälter nach wie vor an ihren Grenzen, und auch die anderen Wasserversorger können keine Lieferungen garantieren. Deshalb muss die Verfügung bis auf Weiteres in Kraft bleiben. Das Ende des Trinkwassernotstandes wird öffentlich auf unserer Homepage www.petersberg.de bekanntgegeben.

Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden kann. Das Ordnungsamt wird regelmäßig kontrollieren, ob die Verfügung eingehalten wird. Zudem können die Gemeindewerke den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten hin überwachen. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt der Gemeinde oder Telefon (0661) 6206-16 oder ordnungsamt@petersberg.de wenden.