Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, heute möchte ich Ihnen eine weitere Arbeit von mir vorstellen, die vielleicht für künftige Familienforscher einmal interessant sein könnte. Ich habe in den zurück-liegenden Monaten das SEELENSTANDSREGISTER der Kirchengemeinde St. Aegidius Marbach von 1928 bis hin zur Hausnummer 190 bearbeitet. Aber was ist denn eigentlich ein Seelenstandsregister und wer hat es angelegt und geführt? Es ist die systematische Auflistung aller Angehörigen einer Kirchengemeinde und ihrer familiären Verhältnisse. Dabei wurden aber auch häufig Angehörige anderer Religions-gemeinschaften und Konfessionen und sogar bisweilen auch nur zeitweise am Ort wohnende Personen erfasst. Neben Angaben zu den Hausbesitzern/Erbauern/Bewohnern finden sich hier auch Eintragungen zu deren Eltern und Kindern, oft mit weiteren Angaben zu Beruf, Ehe-schließung etc. Im Bistum Fulda wurden Seelenstandregister häufig ab dem ersten Drittel des 19. Jahrhundert geführt, (um 1830), und decken damit Personen ab, die im 18. und 19. Jahrhundert gelebt haben.
Von Marbach gibt es drei Seelenstandsregister aus den Jahren 1818, 1828, 1928. Das Register aus dem Jahr 1828, es ist umfangreicher als das Vorgängerbuch, wurde von mir im Jahr 2005 transkribiert und als Exeltabelle für „heutige Augen lesbar“ gemacht. Das jüngste Marbacher Register erfasste im Jahr 1928 die Bewohner der Häuser bis zur Hausnummer 110. Die in den Folgejahren neu erbauten Wohnstätten, wurden durch die Pfarrverwaltung nicht nachgetragen. Ich habe nun alle Marbacher Häuser bis zur Hausnummer 190 bearbeitet und in das Register eingefügt. Das Register endet also mit seiner Auflistung anlässlich der Einführung von Straßennamen mit den dazugehörigen Hausnummern in den 1960er Jahren. Parallel dazu habe ich bei allen älteren angeführten Hausnummern die Besitzerfolge bis in die Jetztzeit bearbeitet und an entsprechender Stelle eingefügt. Das vorgestellte Exemplar ist ein Einzelstück und unterliegt auf Grund seiner Dateninhalte den entsprechenden Datenschutzrichtlinien. So sind für die Kirchenbücher Deutschlands folgende Sperrfristen festgelegt: Taufen 120 Jahre, Trauungen und Sterbefälle: jeweils 100 Jahre. Damit ist eine Veröffentlichung dieser Arbeit, ebenso wie die Veröffentlichung der beiden von mir erstellten Bücher zu Marbacher Hauschroniken, in heutiger Zeit fast nicht mehr möglich. Falls Jemand jedoch ein Interesse hat, gebe ich gerne im Rahmen der Datenschutzrichtlinien Auskunft.