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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 36/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung

Abbildung genordet, ohne Maßstab

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Gemeinde Petersberg, Ortsteil Steinhaus

Bebauungsplan Nr. 9 „Die Trift II“ sowie 31. und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Petersberg plant im Ortsteil Steinhaus zur bedarfsgerechten Schaffung von Baumöglichkeiten für die ortsansässige Bevölkerung im nordöstlichen Anschluss an die Ortslage im Bereich bislang landwirtschaftlich genutzter Freiflächen östlich der bestehenden Bebauung entlang der Straße Triftweg die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von Baugrundstücken im Rahmen eines neuen Wohnquartiers. Das Plangebiet bezieht neben drei bereits bebauten Wohnbaugrundstücken im Bereich zwischen der Hünfelder Straße und der nördlichen Verlängerung der Straße Triftweg die bislang noch unbebauten Freiflächen im nördlichen und östlichen Anschluss an die Ortslage sowie auch den entsprechenden Abschnitt der Hünfelder Straße (Kreisstraße K 12), von wo aus künftig direkte Zufahrten auf die straßenseitig gelegenen Grundstücke erfolgen sollen, sowie die bereits bebauten Betriebsflächen eines ansässigen Gewerbebetriebes einschließlich der hier vorgesehenen Erweiterungsflächen nördlich der Hünfelder Straße (Kreisstraße K 12) mit ein. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 daher den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Die Trift II“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2023 wurde die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Für den nördlichen Teilgeltungsbereich, auf dem die Betriebserweiterung des ansässigen Gewerbebetriebes geplant ist, wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg in der Sitzung am 09.12.2021 zunächst die Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 8 „Aufm Streich“ beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 war im Zeitraum vom 25.01.2023 bis 01.03.2023 bereits Gegenstand einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Das entsprechende Bauleitplanverfahren wird nunmehr im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Die Trift II“ aufgegriffen und fortgeführt.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), eines eingeschränkten Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO sowie die Sicherung der verkehrlichen Erschließung und der zugehörigen Freiflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beinhaltet der Bebauungsplan zudem eingriffsminimierende und grünordnerische Festsetzungen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften mit Vorgaben zur Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie der Grundstücksfreiflächen. Zur Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit werden dabei auch die drei bereits bestehenden Wohnbaugrundstücke im Norden der Straße Triftweg, die bislang im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB gelegen sind, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinbezogen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg im Bereich des eigentlichen Plangebietes bislang größtenteils „Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt, wird dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihren Sitzungen am 09.12.2021 und 30.03.2023 mit Zusatzbeschluss vom 20.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderungen im Bereich nördlich und südlich der Hünfelder Straße gefasst. Die beiden zunächst eigenständig vorgesehenen Bauleitplanverfahren werden nunmehr zusammengeführt. Das Planziel der 31. und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ und „Gewerblichen Bauflächen“ sowie von Flächen für den überörtlichen Straßenverkehr zulasten der bisherigen Darstellungen. Darüber hinaus wird die im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche, Planung“ dargestellte Teilfläche W2 im Ortsteil Steinhaus im Sinne eines Flächentausches umgewidmet und künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst in der Gemarkung Steinhaus, Flur 4, das Flurstück 69/1 teilweise, in der Flur 6 die Flurstücke 186/1, 186/2, 189/1, 189/2 und 194 teilweise sowie in der Flur 7 die Flurstücke 72/3 teilweise, 97/4, 97/5 teilweise, 128/31 teilweise, 128/34, 128/38 teilweise, 129/1 teilweise, 132/2 teilweise und 135. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte 1 entnommen werden. Der räumliche Geltungsbereich der 31. und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilgeltungsbereiche und damit Flächen in der Gemarkung Steinhaus, Flur 4 und Flur 6 sowie Flur 7. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte 2 entnommen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltberichten werden in der Zeit von

Montag, dem 09.09.2024

bis einschließlich Freitag, dem 11.10.2024

im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauen@petersberg.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Petersberg, den 04.09.2024

Der Gemeindevorstand
Claudia Brandes
Bürgermeisterin

Übersichtskarte 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Die Trift II“

Übersichtskarte 2: Räumlicher Geltungsbereich der 31. und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes