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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 38/2022
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Christian Schwiddessen vom 22.08.2022 "Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzepts 2020"

1. Wann soll der Entwurf der Friedhofssatzung, der auf der von der Gemeindevertretung am 28.05.2020 beruhenden Friedhofskonzeption erstellt wurde und mit drei Änderungswünschen des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2021 überarbeitet werden sollte, endlich nach so langer Zeit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden?

Aus der Sitzungsniederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2021 geht hervor, dass das Gremium insgesamt sechs Änderungswünsche zum Verwaltungsentwurf der neuen Friedhofsordnung geäußert hat. Bei fünf dieser Wünsche handelt es sich um kleinere Anpassungen, die bereits von der Verwaltung in den Satzungsentwurf eingearbeitet werden konnten.

Die Aufnahme des Begriffs „Urnenstele“ erfordert hingegen umfassende Änderungen des Satzungsentwurfs. Diese konnten bislang nicht abgeschlossen werden. Aus diesem Grund konnte den gemeindlichen Gremien noch kein überarbeiteter Entwurf der Friedhofs- sowie der dazugehörigen Gebührenordnung vorgelegt werden.

Allerdings kann dem Zwischenbericht (Mitteilung vom 15.09.2022) zum aktuellen Stand der Umsetzung des „Friedhofsentwicklungskonzepts“ entnommen werden, dass die Vorlage einer überarbeiteten Friedhofs- sowie der dazugehörigen Gebührenordnung im November 2022 erfolgen soll.

Der Begriff „Urnenstele“ wird in diesem Verwaltungsvorschlag jedoch weiterhin fehlen, da, wie dem Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Verkehr in seiner Sitzung am 09.03.2022 (TOP 2) erläutert wurde, noch umfassende Vorarbeiten zur Einarbeitung aller mit dieser Grabart verbundenen Regelungen notwendig sind.

2. Was sind die Gründe für die Nichtvorlage der Friedhofssatzung, obwohl seit 2018 inzwischen 6 Stellen für die Verwaltung bereitgestellt wurden?

Zunächst bleibt festzustellen, dass der Stellenanteil in der Friedhofsverwaltung seit 2018 lediglich um 0,1 Stellen (von 0,5 Stellen auf 0,6 Stellen) erhöht wurde. Dies ist bei einem gleichzeitigen Anstieg der Bestattungen von 124 im Jahr 2017 auf 186 im Jahr 2021 durchaus gerechtfertigt.

Die vom Haupt- und Finanzausschuss geforderte Aufnahme des Begriffs „Urnenstele“ in die Friedhofs- sowie die dazugehörige Gebührenordnung verhinderte bislang die Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs der Neufassung der beiden Satzungen. Hierfür sind, wie dem Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Verkehr in seiner Sitzung am 09.03.2022 erläutert wurde, noch umfassende Vorarbeiten notwendig.

Im Wesentlichen beziehen sich diese Arbeiten auf die Gestaltung der Urnenstelen / -wände, da diese Grundsätze in der Friedhofsordnung festgelegt werden müssen. Ferner liegen noch keine Kostenschätzungen für den Bau der Stelen / Wände vor, die für die Kalkulation der Nutzungsgebühr einer Urnengrabkammer jedoch essentiell sind. Das weitere Vorgehen in der Angelegenheit wird im Zwischenbericht (Mitteilung vom 15.09.2022) zum aktuellen Stand der Umsetzung des „Friedhofsentwicklungskonzepts“ dargestellt.

3. Warum wurde, nachdem im Dezember 2020 auf Anfrage von Herrn Wahl mitgeteilt wurde, dass der Bau/Ausbau von Wegen auf Friedhöfen nach Verabschiedung des Haushalts 2021 in die Wege geleitet wird, noch nichts umgesetzt?

Auf Grund personeller Umstrukturierungen im Rathaus war die Friedhofsverwaltung von Anfang Juni 2021 bis Ende Mai 2022 unzureichend besetzt. In diesem Zeitraum konnten nur die laufenden Verwaltungstätigkeiten erledigt werden.

Die geplanten investiven Maßnahmen, insbesondere beim Wegebau, sollen nun, wie im Zwischenbericht (Mitteilung vom 15.09.2022) zum aktuellen Stand der Umsetzung des „Friedhofsentwicklungskonzepts“ beschrieben, nach der Neubesetzung der Stelle in der Friedhofsverwaltung zum 01.06.2022 in den kommenden Monaten geplant und anschließend umgesetzt werden.

4. Wie kann es sein, dass am 28.05.2020 beschlossen wurde, Barrierefreiheit bei zukünftigen neuen Wegen sowie dem Umbau von bestehenden Zuwegungen auf den Friedhöfen zu schaffen, trotz mehrfacher Nachfragen von Bürgern sowie Gemeindevertretern immer noch kein Gesamtkonzept erstellt wurde?

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, bei zukünftigen Planungen bzw. dem Bau von Zuwegungen auf den Friedhöfen sicherzustellen, dass diese barrierefrei sind, sodass Grabstellen von Menschen mit (Geh-)beeinträchtigungen erreicht werden können. Dieser Beschluss wird im Rahmen der topographischen Möglichkeiten umgesetzt.

Die Erstellung eines Gesamtkonzepts für alle Wege auf den gemeindlichen Friedhöfen wurde in diesem Zusammenhang allerdings nicht gefordert.

5. Wie kommen Sie darauf, dass wie von Ihnen am 12.08.2021 im Ortsbeirat Marbach geäußert wurde, Rasenflächen als befestigte Flächen gelten, wenn nach mehrfacher Rücksprache mit Experten befestigte Flächen aus Asphalt, Beton, Platten oder Pflastersteinen bestehen müssen?

Die Feststellung wurde nach Rücksprache mit dem hiesigen Fachbereich in Sachen Friedhofsverwaltung getroffen.