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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 38/2022
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Gemeinsame Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/Die Linke.Offene Liste, Prof. Dr. Thomas Stegmann/FDP-Fraktion und Christian Schwiddessen vom 29.08.2022 "Geplanter Bau einer Atemschutzwerkstatt"

1. Nach den Angaben des Bürgermeisters auf die Anfrage vom 28.02.2022 rechnete der Gemeindevorstand zu diesem Zeitpunkt mit 923.000 EUR für Bau und Ausrüstung einer neuen Atemschutzwerkstatt; mit welchen Gesamtkosten rechnet der Gemeindevorstand jetzt (September 2022) für Bau und Ausrüstung einer neuen Atemschutzwerkstatt?

Die jüngste Kostenschätzung liegt bei 1.180.433,84 € für den Bau und die Ausrüstung einer neuen Atemschutzwerkstatt mit Kleiderkammer und inklusive Photovoltaik-Anlage.

2. Wie hoch ist die Summe in EUR aller bisher (bis 01. 09. 2022) getätigten Ausgaben der Verwaltung für Planung und Bau der Atemschutzwerkstatt?

Die bisher getätigten Ausgaben für Planung und Bau der Atemschutzwerkstatt liegen bei 64.992,73 €.

3. Wie hoch wäre der Verlust in EUR für die Gemeinde Petersberg, wenn der Bau einer neuen Atemschutzwerkstatt jetzt endgültig eingestellt würde?

Sollte der Neubau der Atemschutzwerkstatt komplett eingestellt werden, wäre nur ein geringer Teil der oben genannten Ausgaben (z.B. für Bodengutachten oder Kampfmittelsondierung) insofern nicht verloren, da dieser auch bei künftigen anderen Projekten an diesem Standort genutzt werden könnte.

Sollte die Gemeindevertretung trotz der gestiegenen Baukosten entscheiden, die Atemschutzwerkstatt zu bauen, betrüge der Verlust 0 Euro. Dasselbe gilt im Falle einer interkommunalen Lösung.

Anzumerken ist, dass eine Baugenehmigung drei Jahre lang gültig wäre. Würde die Gemeindevertretung die Einstellung des Baus nun beschließen, sich die Baukostensituation in ein bis zwei Jahren aber derart entspannen, dass die Gemeindevertretung den Bau der Atemschutzwerkstatt wieder aufgreift, lägen die Planungen bereits vor. Der Verlust betrüge dann ebenfalls 0 Euro.

4. Hält der Gemeindevorstand es nicht im Nachhinein für sinnvoller, an der bisher geübten Praxis der Fremdbeauftragung zur Prüfung und Reinigung der Atemschutzgeräte festzuhalten oder alternativ eine Atemschutzwerkstatt im Verbund mit anderen Gemeinden des Landkreises zu nutzen?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es sich um eine theoretische Frage handelt, die nicht nach §50, 2 HGO der Überwachung der Gemeindeverwaltung dient. Unabhängig davon steht der Beschluss der Gemeindevertretung, eine neue Atemschutzwerkstatt zu bauen. Anzumerken ist zudem, dass an der „bisher geübten Praxis“ nicht festgehalten werden kann, da es sich bei der derzeitigen Atemschutzwerkstatt im Propsteihaus lediglich um ein Provisorium handelt.

5. Am 17.03.2022 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Baurechtsschaffung der Atemschutzwerkstatt beschlossen; wann sind die Voraussetzungen für die Baurechtsschaffung für die Atemschutzwerkstatt erfüllt?

Die Voraussetzungen für die Baurechtsschaffung wären mit den Abwägungs- und Satzungsbeschlüssen durch den Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr sowie die Gemeindevertretung geschaffen. Dies wird vermutlich in den Herbstsitzungen der Gremien erfolgen.

6. Wie hoch sind die Kosten des Bauleitpanverfahrens für die Baurechtsschaffung?

Die Kosten liegen bei 3.426,28 €.

7. Wie hoch sind die Personalkosten nach Inbetriebnahme der Atemschutzwerkstatt?

Es ist nicht klar, worauf sich diese Frage bezieht, da die Gemeindevertretung ja noch nicht entschieden hat, wie es mit dem Projekt weitergeht. Sollte es um die Personalkosten der ursprünglich geplanten Atemschutzwerkstatt gehen, die mit dem Haushaltsbeschluss 2022 der Gemeindevertretung beschlossen worden ist, verweisen wir auf die Antworten auf die Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/Die Linke.Offene Liste vom 28.02.2022 „Neubau und Betrieb einer Atemschutzwerkstatt“, konkret auf die Antwort zur Frage 4.