| 1. | Gibt es eine Baugenehmigung für die Atemschutzwerkstatt? |
Nein, da die Baurechtschaffung noch nicht abgeschlossen ist.
| 2. | Wer hat den Architekten beauftragt und wann erfolgte diese Beauftragung? |
Der Architekt wurde am 16.03.2021 durch den Gemeindevorstand beauftragt.
| 3. | Der „beauftragte Architekt“ hat in seiner am 19.04.2022 erstellten „Kostenrechnung“ mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten auf 1,18 Mio. Euro belaufen werden. Die Kostensteigerung der Maßnahme um 199.000 Euro hat dazu geführt, dass die Verwaltungsleitung alle „weiteren Bauaktivitäten/Ausschreibungen“ zunächst gestoppt hat; in diesem Zusammenhang: Wer ist die Verwaltungsleitung? |
Da es sich hier um eine rhetorische Frage handelt, die nicht nach §50, 2 HGO der Überwachung der Gemeindeverwaltung dient, sehen wir von einer Beantwortung ab.
| 4. | Welche „weiteren Bauaktivitäten/Ausschreibungen“ wurden von der Verwaltungsleitung zunächst gestoppt? |
Die weiteren Aktivitäten wären Ausschreibungen gewesen, die den Rohbau und die Innenausstattung betreffen, konkret Baufirmen, Zimmereien, Dachdecker, technische Ausstattung, Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrik.
| 5. | Sind bereits Auftragsvergaben für den vorgesehenen Neubau der Atemschutzwerkstatt erteilt worden? |
Außer den Planungsaufträgen nein.