Hiermit hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Grillplätzen und an Waldgebieten vom 27. Juli 2022, bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Petersberg vom 3. August 2022, Jg. 44, Nr. 31, mit sofortiger Wirkung durch Widerruf wieder auf.
Das Hessische Umweltministerium hat die Waldbrandgefahrenstufe A zurückgenommen. Nach den Informationen des Deutschen Wetterdienstes besteht in der Gemarkung Petersberg keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr. Daher ist die o. g. Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr nicht mehr erforderlich.
Gegen diese Aufhebungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift Widerspruch bei der örtlichen Ordnungsbehörde, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, eingelegt werden.
Petersberg, den 14.09.2022