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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 39/2023
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl Die Linke.Offene Liste vom 05.09.2023 "Verwahrentgelte"

Im Haushaltsplan 2022 wurde die Anlage eines Sparplan-Investmentfonds mit jährlich 30.000,- Euro beschlossen. Hintergrund war die Umgehung der Zahlung von Verwahrentgelten an die Banken.

1.

Hat die Gemeinde in den Jahren 2021 bis 2022 solche Verwahrentgelte an Banken zahlen müssen?

Ja.

2.

Wenn ja,

a.

in welcher Höhe?

2021:

23.982,40 €

2022:

10.716,60 €

b.

wurden den Zahlungen vorher schriftlich zugestimmt?

Die Gemeinde Petersberg verfügt über zwei Hausbanken, bei denen das Thema Verwahrentgelt wie folgt behandelt wurde:

Hausbank 1: Mit Schreiben vom 08.08.2017 wurde die Gemeindeverwaltung informiert, dass ab dem 01.09.2017 ein Verwahrentgelt für vorhandene Liquidität, die einen Freibetrag von 1 Mio. Euro übersteigt, gezahlt werden muss. Bürgermeister und 1. Beigeordneter haben diesen Konditionen schriftlich zugestimmt. Der Gemeindevorstand wurde in der Sitzung am 08.08.2017 darüber informiert.

Ab dem 27.07.2022 wurde die Berechnung von Verwahrentgelten durch die Bank aufgehoben.

Hausbank 2: Am 21.12.2020 wurde die Gemeindeverwaltung informiert, dass ab dem 01.01.2021 ein Verwahrentgelt für vorhandene Liquidität, die einen Freibetrag von 1,5 Mio. Euro übersteigt, gezahlt werden muss. Bürgermeister und 1. Beigeordneter haben diesen Konditionen schriftlich zugestimmt. Der Gemeindevorstand wurde in der Sitzung am 12.01.2021 darüber informiert.

Ab dem 01.08.2022 wurde die Berechnung von Verwahrentgelten durch die Bank aufgehoben.

c.

wurde eine Rückforderung, nach entsprechenden Gerichtsurteilen geprüft?

Die Gemeindeverwaltung wird von ihren Verbänden (z.B. Landesverband Hessen der Kassenverwalter oder Hessischer Städte- und Gemeindebund) über neue Rechtslagen umgehend informiert. Diese Informationen werden auf ihre Anwendbarkeit in Petersberg überprüft. Derzeit liegen keine solcher Informationen vor, die in Bezug auf „Verwahrentgelte“ in Petersberg anwendbar wären. Hierzu ist man ebenfalls fortwährend im Austausch mit Nachbarkommunen oder der Revision des Landkreises Fulda.

d.

erfolgte eine Rückzahlung, wenn ja in welcher Höhe?

Siehe c.