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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 39/2024
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/ Die Linke Offene.Liste vom 28.08.2024 Radwegebau-Sperrung der Straße-nördlicher Ortsausgang Marbach"

1.)

Wann soll die Baumaßnahme für den Radweg nördlich des Ortsausgangs beginnen?

Laut Hessen Mobil soll die Baumaßnahme bei bauoffenem Wetter im Jahr 2025 beginnen.

2.)

Wann soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein?

Die derzeitige Planung sieht einen Abschluss der Maßnahme Ende des Jahres 2025 vor.

3.)

Ist eine Sperrung vorgesehen, wenn ja,

Ja.

a.)

ab wann, in welchem Umfang und für welche Dauer?

Laut Hessen Mobil ist geplant, im ersten Bauabschnitt einen Teil des Radweges und der Fahrbahn von der B27 bis zur Einfahrt des Einkaufsmarktes umzusetzen. Diese Bauarbeiten müssen aufgrund der Arbeitsstättenrichtlinien unter Vollsperrung erfolgen und werden etwa einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten dauern. Eine Zufahrtsmöglichkeit zum Ort Marbach wird in diesem Zeitraum von der B27-Abfahrt Marbach Nord her nicht möglich sein.

Der zweite Bauabschnitt soll dann im Anschluss (vermutlich ab Ende Juni) mit dem Bau einer Stützwand beginnen, zu der dann ab der Kreuzung Steinweg eine Vollsperrung vom Ortsteil Marbach bis zur Zufahrt des Einkaufsmarktes geplant ist.

Danach erst erfolgt der Radwege- und Fahrbahnneubau. Es wird mit einer Bauzeit von insgesamt etwa sechs bis sieben Monaten gerechnet.

Die Bevölkerung wird rechtzeitig über die üblichen Kanäle über die Baumaßnahme und die daraus entstehenden Sperrungen und Umleitungen informiert.

b.)

welche Umleitungsmaßnahmen sind geplant?

Der überörtliche Verkehr wird großräumig über die Bundesstraße B27 nach Marbach Süd geleitet. Rad- und Fußgängerverkehr soll über einen seitlichen Weg vorbeigeführt werden. Landwirtschaftlicher Verkehr soll über den Höhenweg der Tromliede geführt werden.

Die Bevölkerung wird rechtzeitig über die üblichen Kanäle über die Baumaßnahme und die daraus entstehenden Sperrungen und Umleitungen informiert.

c.)

sieht die Gemeinde eine Möglichkeit, eine Vollsperrung zu vermeiden, um eine kundenfreundliche Erreichbarkeit des Lebensmittelgeschäftes und der Tankstelle sicherzustellen?

Die vorhandene Gesetzgebung zu Arbeitsschutz und Baustellensicherheit stammen nicht von der Gemeinde Petersberg, sondern sind durch die Politik begründet und vorgegeben. Vollsperrungen sind, wenn möglich, immer zu vermeiden und werden nie grundlos angeordnet. Aus den gesetzlichen, verkehrsrechtlichen und baurichtlinienkonformen Vorgaben ist im Falle der oben genannten Baumaßnahme eine andere Möglichkeit nicht möglich. Die Einhaltung der Sicherheit für alle (Arbeiter und Bevölkerung) in dem gesamten Baufeld sowie daraus entstehende Schadensersatzansprüche sind sonst vom Auftraggeber nicht verantwortbar.