Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 39/2025
Anfragen aus der Gemeindevertretung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anfrage des Gemeindevertreters Christian Schwiddessen vom 09.07.2025 "Anfrage zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2025“

1.

Wer hat entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Scheitern des Baugebiets „Hutweide“ ausschließlich Fraktionsvorsitzende vorab informiert und zur Stellungnahme gebeten wurden - und auf welcher rechtlichen oder geschäftsordnungsmäßigen Grundlage beruht diese Entscheidung?

Der Gemeindevorstand hat gem. § 66 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 HGO die Aufgabe, die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten. Dies erfolgt anhand von Vorlagen, die nach entsprechender Verabschiedung durch den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nachdem die Vorlage zum Neubaugebiet „Hutweide“ im Gemeindevorstand beraten und verabschiedet wurde, wurde sie mittlerweile der Gemeindevertretung vorgelegt. Die Entscheidung, die Fraktionsvorsitzenden um Stellungnahme seitens der Fraktionen bereits während der Beratungsphase im Gemeindevorstand um eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen zu bitten, wurde von diesem als Kollegialorgan getroffen.

2.

Warum wurde ich als gewählter Mandatsträger der Gemeindevertretung nicht über die Entwicklung zum Projektende informiert und von dem Verfahren ausgeschlossen?

Da sich zum Zeitpunkt der Anfrage an die Fraktionsvorsitzenden noch der Gemeindevorstand im Rahmen seiner Vorbereitungskompetenz mit der Sache befasst und noch keine Beschluss- oder Mitteilungsvorlage zur Einbringung in die Gemeindevertretung verabschiedet hat, ist die Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung noch nicht eröffnet gewesen. Somit lag auch kein Ausschluss Ihrer Person als Gemeindevertreter von der Meinungs- und Willensbildung der Gemeindevertretung vor. Mit der Vorlage der Mitteilungsvorlage zur Sitzung am 18.09.2025 wurde nunmehr selbstverständlich eine umfassende und vollständige Information aller Gemeindevertreter/-innen vorgenommen.

Losgelöst von der üblichen Beratung hat die Bürgermeisterin eine Informationsveranstaltung für alle Fraktionsvorsitzenden und Fraktionslosen durchgeführt, zu welcher Sie persönlich eingeladen waren. Dort wurde nicht nur, aber auch über die Hutweide gesprochen. Darüber hinaus bestanden in den zuständigen Ausschüssen umfangreiche Möglichkeiten zur Information und zum fachlichen Austausch. Ebenso wurde Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, dass Sie sich bei Fragen oder Anliegen jederzeit an die Bürgermeisterin oder die Verwaltung wenden könnten. Bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nicht genutzt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie bei diesem Sachverhalt von einem „Ausschluss“ oder mangelnder Information gesprochen werden kann. Wir bitten darum, zukünftig keine Behauptungen aufzustellen, sondern auf Basis von Fakten zu argumentieren.

3.

Aus welchem Grund möchte die Bürgermeisterin 2 Monate vor der öffentlichen Sitzung eine Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden zu einem Beschlussvorschlag über die Empfehlung des Abbruchs des Neubaugebiets „Hutweide“?

Siehe Antwort Ziff. 1. Es handelt sich um eine Entscheidung des Gemeindevorstands als Kollegialorgan und nicht um eine Einzelentscheidung der Bürgermeisterin.

4.

Inwieweit ist dem Gemeindevorstand bewusst, dass diese Form selektiver Informationsvergabe gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mandatsträger verstößt, einen massiven Vertrauensverlust gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bewirkt und demokratisch nicht tragbar erscheint?

Der Grundsatz der Gleichheit aller Gemeindevertreter/-innen dient der Sicherstellung ihrer Mitwirkung an den Entscheidungen der Gemeindevertretung. Er ist vorliegend nicht verletzt, da der Gemeindevertretung zum Zeitpunkt der Vorstandsberatung noch keine Beschluss- oder Mitteilungsvorlage zur Kenntnis, Beratung oder Entscheidung vorgelegt worden war und nunmehr seit der Einbringung einer solchen noch eine umfassende Beratung aller Gemeindevertreter/-innen stattfinden kann.

5.

Wird mir kurzfristig ermöglicht, eine gleichwertige Stellungnahme einzureichen - und wird diese in gleichem Maße gewertet wie jene der Fraktionen?

Seitdem die Angelegenheit der Gemeindevertretung vorgelegt worden ist, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, von Ihren Rechten als Gemeindevertreter Gebrauch zu machen und an der Meinungs- und Willensbildung der Gemeindevertretung mitzuwirken.

6.

Welche Konsequenzen zieht der Gemeindevorstand aus diesem Vorfall, um künftig sicherzustellen, dass alle Gemeindevertreter - unabhängig von Fraktionsstatus - bei wesentlichen Entscheidungsprozessen gleichbehandelt werden?

Wir bereits ausgeführt, liegt eine Ungleichbehandlung gar nicht vor, da der Beratungs- und Entscheidungsprozess der Gemeindevertretung noch nicht abgeschlossen ist.