Der Bauausschuss der Gemeinde Petersberg hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Ortslage von Marbach.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen in der Gemarkung Marbach (Petersberg), Flur 8,
die Flurstücke 5/2 (tlw. Wegeparzelle), 51/3, 51/4, 52/1, 52/2, 53/4, 53/8/, 53/6, 54/1, 55/3, 55/4, 55/5, 56/1, 56/3, 57/1, 58/1 und 58/2.
In der Gemarkung Steinau (Petersberg), Flur 1 liegen folgende Flurstücke
65/1, 66/1, 66/3 sowie die Wegeparzelle Flurstück 23.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 36,59 ha und ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Haunesee“ im Ortsteil Marbach (unmaßstäblich, genordet)
Der rechtskräftige Bebauungsplan wurde im Jahr 1977 beschlossen. Nach mehreren Planungsänderungen wurden die Anlagen 1983 baulich begonnen und 1989 in Betrieb genommen.
Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2021 die Beauftragung eines Entwicklungskonzepts beschlossen. Ziel des Entwicklungskonzeptes soll die Attraktivitätssteigerung des Naherholungsgebietes am Haunestausee sein. Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Marbach soll auf Basis des Entwicklungskonzepts aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden.
Die Realisierung der gesamten Baumaßnahmen, insbesondere des Wegenetzes erfolgte seinerzeit nicht exakt gemäß B-Plan, auch stimmen Nutzungen wie Uferlinien (Wasserfläche/Naturschutzzonen) sowie Nebenanlagen (Spielplatz und Kleinspielplatz) oder die Nutzung für Wassersport nicht mehr mit dem B-Plan überein.
Insbesondere die Sondergebiete a und b „Gaststätte/ Kiosk/ Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber“ will die Gemeinde nun anpassen mit dem Ziel einer ausgewogenen Gesamtentwicklung des Areals.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.
Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:
| - | Abwasserverband Fulda mit Hinweis auf die notwendige abwassertechnische Planung zur Erschließung der Sondergebietsgrundstücke SO2, SO3 und SO4; |
| - | AGN mit Hinweis auf die Verlegung der Vogelbeobachtungsstelle sowie Anregungen zur Landschaft und zum Entwicklungskonzept; |
| - | K+S Minerals and Agriculture GmbH mit der Feststellung, dass für den Standort NE keine Betroffenheit besteht; |
| - | Landkreis Fulda mit Hinweis auf vorh. Gehölzriegel im Bereich der Sondergebiete SO2 und SO4 und den Standortwechsel der Vogelbeobachtungsstelle; |
| - | RP Darmstadt mit Hinweis darauf, dass es keinen begründeten Verdacht bzgl. des Auffindens von Bombenfunden gibt; |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.4, kommunales Abwasser, Gewässergüte und Hochwasserschutz mit Hinwies auf eine qualitative und quantitativ ordnungsgemäße Ableitung von Abwässern der gepl. WC-Anlagen und die Lage im Überschwemmungsgebiet der Haune; |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2-200, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Bezug auf die Trinkwasserversorgung und Abstimmung mit den Gemeindewerken Petersberg, auf den nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz; |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde mit Hinweis auf das LSG „Auenverbund Fulda“ sowie das Naturschutzgebiet „Haunesee bei Marbach und Inhalte des Entwicklungskonzepts; |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 mit Hinweis darauf, dass aus Sicht des gewerblichen Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom
30.01.2025 bis einschl. 03.03.2025
statt.
Während dieser Zeit kann der Entwurf des Bauleitplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden von jedermann eingesehen werden:
| Montag - Donnerstag | von 08;00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
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| von 14:00 Uhr | - | 15:30 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | von 15:30 Uhr | - | 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr | - | 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg
(gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Haunesee“ vorgebracht werden.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter
www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen / Bauen in Peterberg / Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S. 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Petersberg, den 22.01.2025