Liebe Leserin,
lieber Leser,
nachfolgend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der für die am 15.03.2026 stattfindenden Kommunalwahlen zugelassenen Wahlvorschläge. Aufgrund der im Jahr 2025 vorgenommenen Änderungen der Kommunalwahlvorschriften wird zu jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber die vollständige Anschrift und das Geburtsdatum nicht mehr angegeben, sondern lediglich der Wohnort und das jeweilige Geburtsjahr (§ 26 Nrn. 1, 3 KWO n. F.). Die Gemeindevertretung Petersberg hat beschlossen, dass auf den Stimmzettel der Gemeindewahl zusätzlich zum Namen und Vornamen der Bewerberinnen und Bewerber der Name des jeweiligen Gemeindeteils der Hauptwohnung aufgenommen wird. Dadurch wird für die Wählerinnen und Wähler deutlich, in welchem Ortsteil die Bewerberin bzw. der Bewerber wohnt. Insbesondere bei etwaigen Namensgleichheiten ist so eine bessere Zuordnung möglich.
Da in der öffentlichen Bekanntmachung somit sowohl der Ort der Hauptwohnung als auch der Name des Gemeindeteils der Hauptwohnung (§ 26 Nr. 2 KWO n. F.) anzugeben sind, kommt es bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ortsteil Petersberg zur doppelten Ortsangabe "Petersberg". Dabei handelt es sich nicht um einen redaktionellen Fehler, sondern um eine Folge der gesetzlichen Vorgaben der Kommunalwahlordnung.
Die Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge bekannt gemacht: Zunächst werden die Wahlvorschläge der im Landtag vertretenen Parteien veröffentlicht. Die Nummerierung richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der jüngsten Landtagswahl (Nr. 1 CDU, Nr. 2 AfD, Nr. 3 SPD, Nr. 4 BÜNDNIS 90/Die Grünen, Nr. 5 FDP). Sofern eine der genannten Parteien keinen Wahlvorschlag eingereicht hat, bleibt der entsprechende Listenplatz unbesetzt. Anschließend folgen die bereits in der jeweiligen Vertretungskörperschaft vertretenen Wählergruppen in der Reihenfolge ihres Stimmenergebnisses bei der letzten Kommunalwahl sowie danach die im Wahlbezirk neu antretenden Parteien und Wählergruppen.
Die Wahlvorschläge werden zunächst für die Gemeindewahl und anschließend für die Ortsbeiratswahlen, jeweils geordnet nach den Ortsbezirken, bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Stimmzettel bei der Gemeindewahl zu jedem Wahlvorschlag nur die Bewerberplätze 1 bis 37, bei den Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken Haunedorf, Margretenhaun und Steinhaus die Bewerberplätze 1 bis 7 sowie bei den Ortsbeiratswahlen in den übrigen Ortsbezirken die Bewerberplätze 1 bis 9 aufgenommen werden. Dies sind maximal so viele Bewerberinnen und Bewerber pro Wahlvorschlag wie Sitze in der jeweiligen Vertretungskörperschaften zu besetzen sind (§ 16 Abs. 2 S. 8 KWG).
In den nächsten Ausgaben der Gemeindezeitung folgen die Wahlbekanntmachung sowie weitere Hinweise zur Wahldurchführung.