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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 40/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung

Umlegungsstelle:

Gemeindevorstand der Gemeinde Petersberg

Rathausplatz 1

36100 Petersberg

Vereinfachte Umlegung

nach den §§ 80 ff Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung

Gemarkung:

Almendorf

Flur: 3

Lage:

„Am Sandfeld“

Bekanntmachung

Gemäß § 83 Absatz 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 19.07.2022 am 08.09.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Absatz 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Absatz 3 BauGB).

Die festgesetzten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der obengenannten Umlegungsstelle, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Petersberg, 05.10.2022  — Umlegungsstelle

 — Gemeindevorstand der

 — Gemeinde Petersberg

 — (DS)

 — gez. Froß

 — Bürgermeister