Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 20, Ortsteil Marbach, „Bachstraße 49“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Gemäß dem Bebauungsplan wird das Baugebiet zukünftig als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt, außerdem wird der südliche Teilbereich als „Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes obsolet. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dem Bebauungsplan erfolgt überwiegend die Ausweisung eines „Allgemeines Wohngebietes“, hierfür wird der im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellte Bereich, im Rahmen der Berichtigung als „Wohnbauflächen“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt (s. nachfolgende Abbildungen).
| Abbildung 1: | Bestandsdarstellung - Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Stand vor Berichtigung (Abbildung - ohne Maßstab, genordet) |
| Abbildung 2: | Berichtigung - Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan nach Berichtigung (Abbildung - ohne Maßstab, genordet) |
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die Berichtigung wird im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Bauabteilung), während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Petersberg, 05.10.2022