Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 40/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der GEMEINDE PETERSBERG

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Petersberg, Bereich „Hutweide“

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilgeltungsbereiche. Der Teilgeltungsbereich 1 befindet sich im Osten der Ortslage Petersberg im nordwestlichen Anschluss an die Landesstraße 3174. Die nördliche Begrenzung bildet der Friedrich-Fröbel-Weg und die nordwestliche die Wohnbebauung im Bereich „Igelstück“. Im Südwesten grenzt zunächst Offenland an das Plangebiet an, darüber hinaus befindet sich die Sportanlage im Bereich „Landwehr“. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha und dient vorrangig der Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der Ausweisung eines Wohngebietes.

Der Teilgeltungsbereich 2 mit einer Fläche von ca. 1,45 ha befindet sich nördlich des Teilgeltungsbereiches 1, die nördliche Begrenzung bildet die Margretenhauner Straße. Der Teilgeltungsbereich 2 dient der Rücknahme einer dargestellten Wohnbaufläche, zu Gunsten der Neuausweisung der Wohnbaufläche im Teilgeltungsbereich 1. Die Lage und Abgrenzung der beiden Planänderungsgebiete ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 1:

Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersberg - Abbildung vor Planänderung (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Das Regierungspräsidium Kassel teilt mit der Genehmigung vom 16.08.2023 mit, dass die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersberg wirksam.

Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung werden im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Bauamt), während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die o.a. Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter „www.petersberg.de“ (Rubrik: Bauen in Petersberg/Bauleitplanung) einsehbar.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Petersberg, 04.10.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Froß
Bürgermeister