Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der Gemeinde Petersberg ist im Ortsteil Margretenhaun im Bereich östlich der Straße Am Hofgut (Landesstraße L 3429) im Anschluss an die vorhandene Bebauung die städtebauliche Entwicklung eines neuen Wohngebietes unter Einbezug der bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle östlich der Straße Am Hofgut vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat hierzu in ihrer Sitzung am 16.05.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Hofgut“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf bislang unbebauten Freiflächen und die städtebauliche Neuordnung unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes an Gebäuden und baulichen Anlagen auf der Grundlage einer entsprechenden städtebaulichen Konzeption sowie der zugehörigen Erschließung. Zur Ausweisung gelangt ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Straßenverkehrsflächen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beinhaltet der Bebauungsplan zudem eingriffsminimierende und grünordnerische Festsetzungen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften mit Vorgaben zur Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie der Grundstücksfreiflächen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg stellt für den Bereich des Plangebietes unter Berücksichtigung der rechtswirksamen 5. Änderung von 2010 bislang „Gemischte Baufläche“, „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“ dar, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert wird. Das Planziel der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden der Ortslage Margretenhaun und umfasst in der Gemarkung Margretenhaun, Flur 2, die Flurstücke 69/90 teilweise und 69/98 teilweise, in der Flur 3 die Flurstücke 82/6, 90/2, 93/2, 94/7 teilweise und 94/8 teilweise sowie in der Gemarkung Rex, Flur 1, die Flurstücke 35 teilweise, 37 teilweise, 38 teilweise und 40 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht grundsätzlich dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes abzüglich der Straßenparzelle der Straße Am Hofgut (Landesstraße L 3429).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltberichten werden in der Zeit von
Montag, dem 06.10.2025
bis einschließlich Freitag, dem 07.11.2025
im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, zu den folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung:
| Montag bis Freitag | von | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Montag zusätzlich | von | 13:30 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | von | 14:00 bis 18.00 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauen@petersberg.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Petersberg, den 01.10.2025
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Hofgut“
Abbildung genordet, ohne Maßstab
Räumlicher Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abbildung genordet, ohne Maßstab