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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 17, OT Steinau

BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

Bebauungsplan Nr. 17, OT Steinau,

"Flurlage Judenrain"

  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Der Bauausschuss der Gemeinde Petersberg hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden.

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Ortsrand von Steinau.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen in der Gemarkung Steinau, Flur 7, die Flurstücke 35/18 und 34/3 (Wegeparzelle).

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.941 m² und ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Flurlage Judenrain“ im Ortsteil Steinau (unmaßstäblich, genordet)

Ziel des Bebauungsplanes:

Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Steinau eine neue Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der zusätzliche dringende Bedarf an Baugrundstücken für Wohnzwecke resultiert aus der positiven Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Petersberg.

Das Plangebiet kann infolge der vorhandenen Bebauung sowohl hinsichtlich der verkehrlichen sowie der sonstigen technischen Erschließung erschlossen werden. Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung an die Kerngemeinde Petersberg ist eine Nachverdichtung in den nahegelegenen Ortsteilen sinnvoll, damit die gute soziale Infrastruktur mit u. a. Kindergärten, Schulen, Nahversorgungszentrum usw. genutzt werden können.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch mit Angaben zur aktuellen Schallemissionen aus dem Straßenverkehr der vorbeiführenden Autobahn A 7 sowie der vorbei führenden Bahnlinie.
  • Biotope und Pflanzen, Belange des Artenschutzes mit Hinweis auf intensiv genutzte Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt; keine höherwertigen Lebensräume und keine Gehölzbestände im Plangebiet; Schutz des angrenzenden Waldes; mit der Schaffung von Ausgleich werden Teilbereiche vorgesehen, die naturnahe Strukturen aufweisen und die Einbindung in die landschaftliche Umgebung unterstützen.
  • Boden mit Aussagen zur Lebensraumfunktion, die Versiegelungsrate, die Erosionsgefährdung. Die Funktion der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, die Funktion als Ausgleichsköper im Wasserhaushalt, Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe und als Standort für die potentielle natürliche Vegetation.
    Die bauzeitlichen Auswirkungen werden beschrieben, ebenso Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
  • Wasser mit Angaben zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone III a und den daraus zu beachtenden Verordnungen und Regelwerken.
  • Klima mit Aussagen zum Lokalklima, den Kaltluftabfluss und darauf, das kleinklimatische Veränderungen im nahen und weitern Umfeld nicht zu erwarten sind.
  • Orts- und Landschaftsbild / Erholung mit dem Hinweis, dass die Bebauung des Plangebiets zu keiner nachteiligen Veränderung des Erscheinungsbildes der Siedlung führen wird. Erholungsfunktionen des oberhalb der geplanten Bebauung werden nicht beeinträchtig.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • Abwasserverband Fulda mit Bezug auf die erforderliche abwassertechnische Planung zur Erschließung des Grundstücks
  • K+S Minerals and Agriculture GmbH mit der Feststellung, das bergbaubedingte Schäden im Bereich des Bebauungsplanes „Flurlage Judenrain“ nicht zu erwarten sind.
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2-200, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Bezug auf die Lage im Wasserschutzgebiet und Hinweisen zu den Ausführungen zum Bodenschutz.
  • NABU Landesverband Hessen bezüglich eines möglichen Vorkommens der Haselmaus

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

14.10.2024 bis einschl. 15.11.2024

statt.

Während dieser Zeit kann der Entwurf des Bauleitplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

Montag – Donnerstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg (gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan Nr.17 „Flurlage Judenrain“ vorgebracht werden.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist unter www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen / Bauen in Peterberg / Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S- 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Architekturbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Petersberg, den 09.10.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Brandes
Bürgermeisterin