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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 41/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren im Ortsbeirat Petersberg

Herr Kai Völler hat mir gegenüber unwiderruflich schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat im Ortsbeirat Petersberg verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1, 3 KWG stelle ich daher hiermit fest, dass Herr Völler aus dem Ortsbeirat Petersberg ausscheidet. Ich stelle ferner fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Bürgerliste Petersberg zur Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Petersberg vom 15.03.2026 Frau Elke Hohmann in den Ortsbeirat Petersberg nachrückt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzulegen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, d. 02.10.2026

- gez. G. Hillenbrand -
Besonderer Wahlleiter