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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

Bebauungsplan Nr.17

„Flurlage Judenrain“

im Ortsteil Steinau, Gemeinde Petersberg

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Bekanntmachung über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Erstbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und § 4 a Abs. 2 BauGB
zu 1.) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Flurlage Judenrain“ im Ortsteil Steinau gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Ortsrand von Steinau.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen in der Gemarkung Steinau, Flur 7, die Flurstücke 35/18 und 34/3 (Wegeparzelle).

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.941 m² und ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abb. 1:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Flurlage Judenrain“ im Ortsteil Steinau (unmaßstäblich, genordet)

Ziel des Bebauungsplanes:

Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Steinau eine neue Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der zusätzliche dringende Bedarf an Baugrundstücken für Wohnzwecke resultiert aus der positiven Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Petersberg. Das Plangebiet kann infolge der vorhandenen Bebauung sowohl hinsichtlich der verkehrlichen sowie der sonstigen technischen Erschließung erschlossen werden. Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung an die Kerngemeinde Petersberg ist eine Nachverdichtung in den nahegelegenen Ortsteilen sinnvoll, damit die gute soziale Infrastruktur mit u. a. Kindergärten, Schulen, Nahversorgungszentrum usw. genutzt werden können.

zu 2. Beteiligung der Öffentlichkeit

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Verkehr vom 07.09.2023 wurde der Beschluss über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht liegt gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB öffentlich aus.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Vorentwurf der Planung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, den 23. Oktober 2023 bis einschl.

Montag, den 06. November 2023

im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

Montag - Donnerstag

von 08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

von 14:00 Uhr

-

15:30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 15:30 Uhr

-

18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg

(gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan Nr.17 „Flurlage Judenrain“ vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen/ Bauen in Peterberg/Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB)

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Petersberg, den 18.10.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Froß
Bürgermeister