Am 15. November 2022 ist die 4. Rate der Steuern und Abgaben lt. Abgabenbescheid 2022 zur Zahlung fällig.
Soweit diese Gebühr noch nicht eingezahlt und ein SEPA-Lastschriftmandat nicht erteilt (Bankabbuchung) worden ist, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass der fällige Betrag am 15. November 2022 auf einem Konto der Gemeindekasse Petersberg eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Gemeindekasse verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Wir bitten um Beachtung!