Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Die neue Wiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Petersberg, Flur 6, das Flurstück 58/6 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist in der Gemeindeverwaltung Petersberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung und Neuordnung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes „Breitunger Straße 2-4“ im Bereich des unmittelbar östlich der Landesstraße L 3174 gelegenen Grundstückes geschaffen werden. Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 ist die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im südlichen Teilbereich sowie eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO im nördlichen Teilbereich des Plangebietes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung sowie eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Verträglichkeitsgutachten bezüglich der geplanten Einzelhandelsnutzung liegen in der Zeit von
Donnerstag, dem 10.11.2022
bis einschließlich Freitag, dem 16.12.2022
während der folgenden Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, öffentlich aus:
Montag bis Freitag von — 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzlich von — 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich von — 14:00 bis 18.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Petersberg, den 09.11.2022
Der Gemeindevorstand
Carsten Froß
Bürgermeister
Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33
genordet, ohne Maßstab