| 1. | In welchen weiteren Ortsteilen hat die Gemeinde zum Erwerb von Grundstücken noch gültige Optionsverträge für weitere Baugebiete oder sonstige Vorhaben abgeschlossen? |
Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir zunächst auf unsere Antwort zur Frage 1 der Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/Die Linke.Offene Liste vom 28.02.2022 „Abschluss von Optionsverträgen zum Erwerb von Liegenschaften“ (Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.05.2022, TOP 6.6).
Die dort genannten Optionsverträge zum Kauf der Grundstücke für das Neubaugebiet „Sandfeld II“, OT Almendorf liegen der Gemeinde weiterhin vor. In der Zwischenzeit konnte zusätzlich ein Optionsvertrag für den Kauf eines Grundstücks im Ortsteil Steinhaus (sh. Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.09.2022; TOP 9.1) abgeschlossen werden.
| 2. | Führt die Gemeinde derzeit Gespräche zum Erwerb weiterer Grundstücke? Wenn ja, in welchen Ortsteilen mit welcher Größe der Grundstücke? |
Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir zunächst auf unsere Antwort zur Frage 3 der Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl/Die Linke.Offene Liste vom 28.02.2022 „Abschluss von Optionsverträgen zum Erwerb von Liegenschaften“ (Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.05.2022, TOP 6.6).
An der dort erläuterten Vorgehensweise hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Sobald Verhandlungen über einen möglichen Grundstückskauf erfolgreich beendet werden konnten, erhält die Gemeindevertretung den abzuschließenden Optionsvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind daher zu jeder Zeit über die Anzahl der vorliegenden Optionsverträge sowie die Lage und Größe der gegenständlichen Grundstücke informiert.