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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 46/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren im Ortsbeirat Steinhaus

Herr Ortsvorsteher Winfried Bug hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat im Ortsbeirat Steinhaus mit Wirkung vom 15.11.2023 verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass Herr Bug am 15.11.2023 aus dem Ortsbeirat Steinhaus ausscheidet und als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Ortsbeiratswahl Steinhaus vom 14.03.2021 Herr Marcel Huder, Am Holzgrund 1, 36100 Petersberg, in den Ortsbeirat Steinhaus nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz gegeben.

Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, 06.11.2023

gez. Hillenbrand, besonderer Wahlleiter