Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 46/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrückverfahren in der Gemeindevertretung Petersberg

Herr Michael Kircher hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat in der Gemeinde Petersberg mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass Herr Kircher am 15.11.2023 aus der Gemeindevertretung Petersberg und als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl vom 14.03.2021 Herr Bernd Hack, Amselweg 22, 36100 Petersberg, in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz gegeben.

Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Petersberg, 13.11.2023

gez. Semmler, Stellv. Wahlleiterin