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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 46/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65

„Wohnentwicklung im Dillenroth“ im Ortsteil Petersberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung des Beschlusses über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 „Wohnentwicklung im Dillenroth“ im Ortsteil Petersberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Offenlegung

In der Sitzung vom 03.11.2025 hat der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr den Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs, 2 und 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 40/9, Flur 2, Gemarkung Petersberg mit einer Fläche von ca. 2.850 m². Das Plangebiet ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abb. 1:

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 „Wohnentwicklung im Dillenroth“ im Ortsteil Petersberg

(unmaßstäblich, genordet)

Ziel des Bebauungsplanes:

Da nur noch ein unbebautes Grundstück im Verlauf der Straße „Im Dillenroth“ besteht, hat sich die Gemeinde Petersberg auf Antrag des Grundstückseigentümers und Bauherren entschieden, zur Deckung des in der Gemeinde Petersberg bestehenden dringenden Wohnbedarfs den vorhandenen Bebauungsplan durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 12 Wohneinheiten sowie zwei Doppelhäusern mit je 2 Wohneinheiten (gesamt 4 WE) in Petersberg "Im Dillenroth 2" zu schaffen. Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung an die Kerngemeinde Petersberg ist eine Nachverdichtung sinnvoll, damit die gute soziale Infrastruktur mit u. a. Kindergärten, Schulen, Nahversorgungszentrum usw. genutzt werden können.

Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden. Demnach entfällt für Bebauungspläne nach § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Überwachung nach § 4c BauGB entfällt ebenfalls im beschleunigten Verfahren.

Im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können die Entwürfe des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltsteckbrief

von Montag, den 17.11.2025, bis einschl. Freitag, den 19.12.2025,

im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Foyer Erdgeschoss) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:

Montag - Freitag

von 08:00 Uhr

-

12:00 Uhr

Montag zusätzlich

von 13:30 Uhr

-

15:30 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 14:00 Uhr

-

18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Petersberg (gemeinde@petersberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 „Wohnentwicklung im Dillenroth“ vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg unter www.petersberg.de (Rubrik: Leben & Wohnen/ Bauen in Peterberg/Bauleitplanung) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Petersberg, den 12.11.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Claudia Brandes
Bürgermeisterin