1. | Die Gemeindeverwaltung hat Grundstückseigentümer im Ortsteil Marbach abgefragt, ob sie bereit sind, Grundstücke zur Erschließung eines Baugebietes an die Gemeinde zu veräußern. Welche Flurgrundstücke in welchen Fluren wurden angefragt? |
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Folgenden genannten Grundstücke wurden im Rahmen der Vorbereitung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach zu ihrer grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft befragt.
2. | Für welche Flurgrundstücke gibt es ein grundsätzliches Angebot der Eigentümer an die Gemeinde? |
Von den angefragten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sind grundsätzlich 15 verhandlungs- und verkaufsbereit.
Eine Aufzählung der einzelnen Grundstücke sowie die Nennung der Inhalte der konkreten Rückmeldungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich.
3. | Die Gemeindeverwaltung hat zur weiteren Verfahrensweise die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung angekündigt; welche Kriterien werden hierzu angelegt? |
Die Gesamtkosten für die Entwicklung eines Neubaugebiets betragen, u. a. wegen des Ankaufs der Grundstücke sowie der Erschließung der Flächen, in der Regel über 500.000,00 Euro, sodass auf Grund der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.03.2023 für entsprechende Projekte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden muss.
Der Alternativenvergleich soll mit einer Nutzwertanalyse durchgeführt werden. Die hierzu notwendige Bewertungsmatrix wurde allerdings noch nicht abschließend erstellt, da in diesem Fall erstmalig eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Entwicklung eines Neubaugebiets durchgeführt wird.
Im momentanen Entwurf sollen die einzelnen potentiellen Neubaugebietsflächen anhand folgender Kriterien miteinander verglichen werden:
Flächencharakteristik
Eigentumsverhältnisse
Bestandsnutzug
Ausweisung im Flächennutzungsplan
Grunderwerbsvoraussetzungen
Kaufpreisforderungen
Flächeneinbehalt
Siedlungsstrukturelle Einbindung
Infrastrukturelle Anbindung
Bau der Erschließungsanlagen
Bau der Abwasserentsorgungsanlagen
Bau der Wasserversorgungsanlagen
Konkurrierende Nutzungsansprüche
Der Ortsbeirat Marbach wurde in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 30.10.2023 um die Nennung möglicher Kriterien gebeten, die aus ihrer Sicht bei der Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach beachtet werden sollten, damit diese beim Vergleich der Alternativen miteinbezogen werden können.
4. | Werden die aktuell in den Flächennutzungsplänen und die ehemals vorgesehenen Flächen für Wohngebiete bzw. Mischgebiete vorrangig berücksichtigt? |
Nein.
5. | Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür, von den ursprünglichen Plänen abzuweichen? |
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg ist im Ortsteil Marbach nur die Fläche „M 3“ als Mischgebietserweiterungsfläche ausgewiesen. Diese gehört zu den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu bewertenden Alternativen.
Allerdings sollen alle potentiellen Neubaugebietsflächen unvoreingenommen miteinander verglichen werden, weswegen in der Berechnung keine vorrangige Berücksichtigung vorgesehen ist.
6. | Wie lange benötigt die Gemeindeverwaltung zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, und wann ist mit der Aufnahme von Gesprächen mit den Eigentümern zu rechnen? |
Im nächsten Schritt der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird nun die Flächengeeignetheit mit den Ver- und Entsorgungsträgern sowie den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange geprüft, um die jeweils zu erwartenden Erschließungskosten beurteilen zu können. Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Außerdem ist die Bewertungsmatrix noch abschließend zu erstellen. Hierzu wird u. a. die Rückmeldung des Ortsbeirats Marbach benötigt (sh. Antwort zu Frage 3).
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Entwicklung eines Neubaugebiets in Marbach soll im Sommer 2024 fertiggestellt sein, damit sie der Gemeindevertretung Petersberg rechtzeitig vor den Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025 vorgestellt und von dieser beschlossen werden kann.
Auf Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung Petersberg können danach im Herbst 2024 die Grunderwerbsverhandlungen mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aufgenommen sowie anschließend bei erfolgreichem Abschluss mit dem Bauleitplanverfahren begonnen werden.