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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 47/2025
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Zusatzfragen der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff der CDU-Fraktion zur Anfrage der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff der CDU-Fraktion zur Anfrage vom 10.05.2025 "Baugebiet Hutweide"

1.

Gibt es eine offizielle Stellungnahme einer bei den Abstimmungsgesprächen zu den Ausführungs- und Erschließungsplanungen beteiligten Behörden (wie dies in der Antwort zu 1. der Anfrage vom 10.05.2025 dargestellt worden ist: z. B. Hessen Mobil Fulda, Regionaler Verkehrsdienst Fulda oder der Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda), die ausdrücklich die Umgestaltung der L3174 als Ortsdurchfahrt abgelehnt hat und bejahendenfalls mit welchem Datum und welchem konkreten Inhalt und falls nein: gibt es etwaige Protokolle über die zur Anfrage vom 10.05.2025 (vgl. Frage 1) genannten Abstimmungsgespräche im Rahmen der Ausführungs- und Erschließungsplanungen und mit welchem konkreten Inhalt?

Im Zuge der Fertigstellung der Planung zur Erschließung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg wurde Hessen Mobil Fulda der Entwurf der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der L 3174 zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Während der Abstimmungsgespräche wurden wir von Hessen Mobil Fulda erstmals mit deren Einschätzung konfrontiert, dass die vorgelegte Planung straßenverkehrsrechtlich nicht umgesetzt werden könne, da hierdurch kein Ortsdurchfahrtscharakter geschaffen werde und somit die vorgesehene Festsetzung der Ortsdurchfahrt für den im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen Abschnitt der L 3174 nicht rechtmäßig sei.

Mit E-Mail vom 22.11.2024 wurden daraufhin die Verkehrsbehörde von Hessen Mobil Fulda, der Regionale Verkehrsdienst Fulda sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda zur weiteren Prüfung des Sachverhalts um eine Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldungen haben wir mit E-Mails vom 28.11.2024 (Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda), 29.11.2024 (Regionaler Verkehrsdienst Fulda) sowie 02.12.2024 (Verkehrsbehörde von Hessen Mobil Fulda) erhalten. Hierbei handelt es sich um behördeninterne Schreiben, deren konkrete Inhalte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Zusammenfassend bestätigten sie jedoch die Aussage, dass die Planung zur Erschließung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg nicht ausreichend sei, um die Anforderungen zur Annahme einer geschlossenen Ortschaft entlang des im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Abschnitts der L 3174 zu erfüllen. Die Gründe hierfür wurden bereits in der Mitteilung zur Entwicklung des Neubaugebiets "Hutweide", OT Petersberg (Sitzung der Gemeindevertretung Petersberg vom 18.09.2025 (TOP 3.2)) dargelegt.

Vor diesem Hintergrund fanden am 05.03.2025 eine Besprechung mit der Verkehrsbehörde von Hessen Mobil Fulda und am 19.03.2025 eine Besprechung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda statt. Ziel war es in beiden Fällen, eine Lösung für die Umsetzung der Planung zur Entwicklung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg zu finden. Von den Besprechungen wurden Vermerke erstellt, allerdings sind auch deren konkrete Inhalte behördenintern zu behandeln und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

In den Gesprächen konnte die angestrebte Lösung nicht gefunden werden, da erneut festgestellt wurde, dass die Planung zur Erschließung des Neubaugebiets „Hutweide“, OT Petersberg nicht ausreichend sei, um die Anforderungen zur Annahme einer geschlossenen Ortschaft entlang des im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Abschnitts der L 3174 zu erfüllen.

2.

Wurden rechtliche Schritte gegen die beteiligten Behörden bzw. deren Ablehnungserklärungen bzgl. der Ausführungs- und Erschließungsplanungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Stellungnahmen von Hessen Mobil im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum „Baugebiet Hutweide Petersberg“ geprüft und wie hoch sind die bisherigen Planungskosten für die Bauleitplanung sowie Ausführungs- und Erschließungsplanungen (inklusive etwaige Gutachten) des „Neubaugebiet Hutweide OT Petersberg“ (soweit noch nicht konkret vorliegend können diese auch pauschaliert werden)?

Bei dieser Frage handelt es sich um die dritte Zusatzfrage zur Anfrage vom 10.05.2025 (Anfrage der Gemeindevertreterin Tamara Pfaff der CDU-Fraktion vom 10.05.2025, eingeg. 10.05.2025 „Baugebiet Hutweide“).

Nach § 15 Absatz 1 Satz 13 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Petersberg sind einer Fragestellenden jedoch nur zwei Zusatzfragen zu gestatten, sodass diese Frage nicht zulässig ist.