Die Gemeindevertretung hat am 13. November 2025 beschlossen, die Kosten für Trinkwasser ab dem 01. Januar 2026 anzupassen. Als Grundlage dieser Änderungen dient eine Gebührenkalkulation unter Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes für die Jahre 2026-2028, welche eine Anpassung der Gebühren notwendig macht.
Preissteigerungen bei Strom und Baumaßnahmen sind mitunter die Hauptursachen der Gebührenerhöhung, Mehrkosten aufgrund von Aufschlägen bei Materiallieferungen und Inflation tun ihr Übriges. Da es sich bei der Trinkwasserversorgung um die Daseinsvorsorge schlechthin handelt, ist es finanziell unabdingbar, handlungsfähig zu bleiben, um die Versorgung in Qualität und Quantität künftig sicherstellen zu können und auf einem hohen Niveau zu halten.
Die Trinkwassergebühr beträgt pro m³
| netto pro m³ | brutto (inkl. 7 % Umsatzsteuer) pro m³ |
| vom 1.1.2026 - 31.12.2027 | 2,17 € | 2,3219 € |
| vom 1.1.2028 - 31.12.2028 | 2,22 € | 2,3754 € |
Aufgrund der Gebührenkalkulation ist es notwendig, die Zählergrundgebühren anzupassen. Hier gibt es je nach Zählergröße Erhöhungen, aber auch Senkungen.
Ab dem 01.01.2026 betragen die Zählergrundgebühren je nach Zählergröße:
| netto pro Monat | brutto (inkl. 7 % Umsatzsteuer) pro Monat |
| Q 3 4,0 | 4,00 € | 4,28 € |
| Q 3 10,0 | 10,00 € | 10,70 € |
| Q 3 16,0 | 16,00 € | 17,12 € |
| Q 3 63,0 | 63,00 € | 67,41 € |
| Q 3 100,0 | 100,00 € | 107,00 € |
Trotz der Gebührenänderungen liegen die Gemeindewerke Petersberg unter Berücksichtigung von Verbrauchsgebühr und anfallenden Grundgebühren, also der tatsächlichen Trinkwassergebühr, im kreisweiten Schnitt im unteren Bereich.