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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 49/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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10. Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön

Aufgrund des § 7 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gruppenwasserwerk Vorderrhön vom 06.12.1977, der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90, 93), der §§ 54 bis 58 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBlI S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl I S. 764), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl I S. 582), hat die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön“ in der Sitzung am 20.11.2023 die folgenden Änderungen der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

§ 23

Benutzungsgebühren

(1)

Der Zweckverband erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren.

(2)

Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung ausgefallen, schätzt der Zweckverband den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.

(3)

Die Gebühr beträgt pro m³ (netto)  —  2,24 EURO

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

von z.Zt. 7 %  —  0,16 EURO

Gesamtpreis (brutto)  —  2,40 EURO

(4)

Die Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 24

Grundgebühr

(1)

Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße der installierten Messeinrichtung. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenem Kalendermonat bei Messeinrichtungen, die geeignet sind zur Messung folgender maximaler Verbrauchsleistungen:

bis zu 5 m³/h - Q3=4 (QN 2,5)

netto

3,50 €

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 7 %

brutto

3,75 €

bis zu 12 m³/h - Q3=10 (QN 6)

netto

8,75 €

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 7 %

brutto

9,36 €

bis zu 20 m³/h - Q3=16 (QN 10)

netto

12,00 €

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 7 %

brutto

12,84 €

Inkrafttreten:

Diese Satzungsänderungen treten am 01.01.2024 in Kraft.

Dipperz, 20.11.2023

Zweckverband „Gruppenwasserwerk Vorderrhön“
(Siegel) — Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender
Erläuterungen zu den Gebührenänderungen:

Nach § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) hat der Zweckverband kostendeckende Gebühren zu erheben. Den Gebührenanpassungen liegen insbesondere höhere Personalaufwendungen, Kostensteigerungen bei den Instandsetzungen der Infrastrukturanlagen und Energiekosten zugrunde.