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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 5/2023
Anfragen aus der Gemeindevertretung
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Zusatz-Anfrage des Gemeindevertreters Michael Wahl Die Linke.Offene Liste vom 11.10.2022 zur Anfrage vom 24.10.2022 „Geschäftsordnung der Betriebskommission“

1. Nach § 8 des Eigenbetriebsgesetzes regelt der Gemeindevorstand das Verfahren und den Geschäftsgang der Betriebskommission durch eine Geschäftsordnung. Hat der Gemeindevorstand eine Geschäftsordnung für die Betriebskommission beschlossen?

Ja.

2. Wenn ja, wann wurde sie beschlossen?

Der Gemeindevorstand hat am 11.01.2011 eine Geschäftsordnung für die Betriebskommission beschlossen.

Der Gemeindevorstand und die Betriebskommission haben am 08.01. und 09.01.2019 eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebes beschlossen, in der unter Ziffer 3.3. die Aufgaben der Betriebskommission mit Verweis auf die Eigenbetriebssatzung geregelt sind.

3. Wenn ja, hat der Gemeindevorstand die 2021 neu gewählten Mitglieder der Betriebskommission über die gültige Geschäftsordnung informiert und jedem neuen Mitglied ein Exemplar ausgehändigt?

Die Mitglieder der Betriebskommission haben mit dem Protokoll zur Sitzung der Betriebskommission am 05.10.2022 die Geschäftsordnung der Betriebsleitung ausgehändigt bekommen, um diese über ihre Aufgaben zu informieren.

Die Geschäftsordnung der Betriebskommission wurde den aktuellen Mitgliedern noch nicht ausgehändigt.

4. Wenn noch keine Geschäftsordnung ausgehändigt wurde, warum erfolgte dies noch nicht, und wann ist beabsichtigt, den Mitgliedern der Betriebskommission diese auszuhändigen?

Grundsätzlich sieht der § 12 der Geschäftsordnung (GO) keine zeitliche Vorgabe für die Aushändigung an die Mitglieder vor. Zudem liegen sechs der 24 Mitglieder (inkl. Stellvertreter), die sich seit 2011 im Amt befinden, die GO vor.

Ziel der Betriebsleitung ist es, den Mitgliedern der Betriebskommission eine Version auszuhändigen, die den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Aus diesem Grund sollte zunächst die neue Geschäftsordnung der Gemeindevertretung abgewartet werden, die als Muster für die Betriebskommission dienen soll. Dadurch soll erreicht werden, dass z.B. Ladungsfristen, Widersprüche, Niederschriften oder ähnliches in allen Gremien gleichbehandelt werden.

Obwohl die Gemeindevertretung am 09.12.2021 den Gemeindevorstand beauftragt hat, die GO der Gemeindevertretung neu zu fassen, hat die Gemeindevertretung bisher noch keine neue GO beschlossen.

In den bisherigen 8 Sitzungen der Betriebskommission seit der Kommunalwahl 2021 hat kein Mitglied einen Nachteil durch diese Vorgehensweise gehabt, da alle Vorgaben der GO der Betriebskommission im Rahmen der Sitzungsabwicklung eingehalten wurden.

Das Thema soll Bestandteil der nächsten Sitzung der Betriebskommission am 07.12.2022 sein. Eine Aushändigung im Anschluss daran kann auf Wunsch der Mitglieder erfolgen.