1. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Der Baubeginn wäre nach aktueller Einschätzung des Fachbereichs Bauen und Wohnen im 2. Halbjahr 2024 möglich. Dieser Termin ist insbesondere abhängig vom zeitlichen Ablauf der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs, der Durchführung des Ideenwettbewerbs, der Vorstellung der Wettbewerbsbeiträge in den politischen Gremien, der Vergabe der Planungsleistung, der Erstellung der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse sowie der Ausschreibung und der Vergabe der Bauleistungen. Parallel dazu ist die Genehmigungsplanung für die Container zu erstellen, die Aufstellung der Container auszuschreiben und sind diese zu errichten. Dann erst kann der Umzug stattfinden und das vorhandene Gebäude des Kinderhauses leergeräumt und abgerissen werden.
2. Ist der Gemeinde bekannt, dass die Schulwiese von den Schülerinnen und Schülern der Keltenwallschule bereits jetzt schon wegen Nässe ca. fünf Monate im Jahr nicht genutzt werden kann, und dass die Wiese seit Beginn der Bauarbeiten an der Keltenwallschule den Kindern gar nicht mehr zur Verfügung steht, sodass der gepflasterte Schulhof seit geraumer Zeit die einzig freie Fläche für Pausenzeiten, Freispiel, Projekte und AGs und Betreuung außerhalb der Schulzeiten darstellt?
Eine mutmaßlich eingeschränkte Nutzung der Schulwiese ist der Gemeinde vom Eigentümer und Schulträger bislang nicht mitgeteilt worden. Die Bauarbeiten an der Keltenwallschule dürften nach Einschätzung des Landkreises Fulda bis Ende 2023 beendet sein, sodass es zwischen potenzieller Nutzung durch die Kita und Bauarbeiten an der Schule keine zeitliche Überschneidung gibt.
3. Ist es vorgesehen, dass die Kindergartenkinder den Schulhof mitnutzen? Falls ja, siehe Frage 4, falls nein, wie ist angesichts der oft durchgeweichten Rasenfläche ausreichend Spiel- und Bewegungsraum für die Kindergartenkinder gewährleistet?
Zunächst ist festzuhalten, dass noch keine endgültige Entscheidung darüber gefällt worden ist, ob die Kinder der Kita Margretenhaun während der Bauphase in einen Container an der Keltenwallschule ausweichen. In den bisher geführten Anfragen an den Landkreis Fulda als Schulträger wurde allerdings davon ausgegangen, dass die Kindergartenkinder lediglich die Schulwiese nutzen sollen – und dies auch nur außerhalb der Pausenzeiten.
4. Wie groß ist die gepflasterte Fläche des Schulhofs der Keltenwallschule und ist die Mindestfläche an Platz, die den ab Beginn 2023 ca. 90-95 Schulkindern (mit Kindergartenkindern wären es ca. 160) rechtlich zusteht, auf dem Schulhof gewährleistet?
Es ist in den bisherigen Planungen nicht vorgesehen, dass die Kindergartenkinder den Schulhof mitnutzen.
5. Welche Alternativen hat die Gemeinde im Ortsteil Margretenhaun zur Aufstellung der Container auf der Schulwiese bereits geprüft und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen ggf. verworfen?
Die Planungen bezüglich eines Kindergartenneubaus in Margretenhaun konzentrierten sich bislang vor allem auf die Frage des Standorts. Da die sehr aufwendige Suche der Verwaltung nach einem alternativen Grundstück keinen Erfolg erbrachte, bleibt nur die Lösung eines Neubaus auf dem bestehenden Grundstück. Im Jahr 2022 mussten aber zunächst der Kauf dieses Grundstücks und der Abschluss eines neuen Kindergarten-Betriebsvertrages (gültig ab Januar 2023) abgewickelt werden.
Mit dem Neubau an bestehender Stelle war aber auch klar, dass während der Bauphase eine Lösung für den Betrieb gesucht werden muss. Daher kam schon während der Grundstücksverhandlungen die Idee auf, die Kita solange an der Keltenwallschule auszulagern – dies bietet sich aufgrund der räumlichen Nähe und des dort vorhandenen Platzes an. Deshalb wurde der Landkreis Fulda als Schulträger angefragt, um schon frühzeitig in Erfahrung zu bringen, ob dies überhaupt möglich ist.
Jetzt, da der Grundstückskauf und der neue Betriebsvertrag abgeschlossen sind, wird natürlich intensiv geprüft, wohin der Kindergarten während der Bauphase ziehen kann. Da dies voraussichtlich nicht vor dem zweiten Halbjahr 2024 geschehen wird, ist für diese Prüfung noch ausreichend Zeit.
6. Wurden auch Unterbringungen der Kindergartenkinder außerhalb des Ortsteils Margretenhaun sowie die Aufteilung der Gruppen geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht?
Siehe Antwort 5: Diese Prüfungen erfolgen im Laufe des Jahres. Was allerdings schon bekannt ist: Die alte katholische Kita in Marbach wird mindestens bis zum 31.03.2025 von der Stadt Fulda für die Unterbringung der Kinder einer Kita aus Fulda-Lehnerz genutzt und wäre somit nicht verfügbar.
7. Wurden die jeweiligen Leitungen und Elternvertreterinnen der beiden Einrichtungen zu ihrer Meinung befragt, ehe die Entscheidung zur Containeraufstellung auf der Schulwiese getroffen wurde? Falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht?
Da bisher noch keine Entscheidungen zur Aufstellung von Containern auf der Schulwiese getroffen wurden, wurden die Leitungen und Elternvertretungen des Kinderhauses und der Keltenwallschule Margretenhaun noch nicht zu ihrer Meinung gefragt. Allerdings ist es primär Aufgabe des Schulträgers und Eigentümers, die Gremien der Schule darüber zu informieren, sollte der Standort Keltenwallschule genutzt werden.
8. Bei einer eventuellen Unterbringung der Kindergartenkinder außerhalb des Ortsteils Margretenhaun: besteht die Möglichkeit für diejenigen Eltern, die Fahrten zum alternativen Ort nicht selbst leisten können, Bringdienste mit einem Gemeindebus anzubieten?
Siehe Antworten zu Fragen 5/6. Ziel bei den Prüfungen ist aber, dass eine Unterbringung möglichst nah zum bestehenden Kindergarten erfolgt, um die Belastung für Kinder, Eltern und Personal möglichst gering zu halten.