Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Friedhofs mit Tieren – insbesondere mit Hunden - gemäß § 7 Abs. 2 (h) der Friedhofsordnung (Satzung) der Gemeinde Petersberg vom 01.01.2023 nicht gestattet ist. Ausgenommen sind hiervon Blinden- bzw. Assistenzhunde.
Es wurden Beschwerden an die Friedhofsverwaltung herangetragen, dass auf Grabanlagen Hundekot hinterlassen wurde. Auch wurden Beobachtungen gemacht, dass der Friedhof für Gassi-Runden mit dem Vierbeiner genutzt wird.
Bitte lassen Sie bei einem Besuch des Friedhofs Ihren Hund zu Hause oder binden ihn vor dem Friedhof an. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass andere Besucher ungehindert den Friedhof durch das Tor betreten können.