Die ordentliche Mitgliederversammlung der Kirmesgesellschaft Steinhaus e.V. findet
am Donnerstag, den 26.02.2026 um 20:00 Uhr
im Johannes-von-Nepomuk-Haus, Steinhaus statt.
§ 12 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus und Valentin Steinhaus zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Zu:
§ 12 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Kirchort Steinhaus, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Alle Mitglieder oder die es an dem Abend noch werden möchten, sind herzlich eingeladen.
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 19.02.2026 bei der 1. Vorsitzenden Patricia Möller per E-mail: kirmesgesellschaftsteinhaus@gmail.com eingebracht werden.